Formular W-8BEN-E
US-amerikanische Auftraggeber übersenden bei einer Bestellung von Produkten oder Dienstleistungen ihren deutschen Auftragnehmern regelmäßig ein sogenanntes W-8BEN-E-Formular der US-Steuerbehörde (IRS) und bitten um Rücksendung des ausgefüllten Formulars.
Mit dem Formular klärt die IRS, ob es sich bei dem Zahlungsempfänger (exportierendes Unternehmen) um eine in den USA steuerpflichtige Person handelt. Wird das Formular nicht ausgefüllt, besteht die Gefahr, dass der US-Geschäftspartner eine 30-prozentige Quellensteuer einbehält oder das Geschäft gar nicht zustande kommt.
Das Formular ist so aufgebaut, dass den Unternehmen eine standardmäßige Ausfüllhilfe leider nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Vielmehr kommt es auf das individuelle Unternehmen an.
Die Rechtsabteilung der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer (AHK) in New York hilft deutschen Unternehmen bei dem Ausfüllen des Formulars. Das Formular kann, nachdem es einmal ausgefüllt wurde, für mindestens drei Jahre vom Unternehmen weiterverwendet werden.
Weiterführende Informationen enthält der Artikel US-Quellensteuer: Formular W-8BEN-E, Quelle: Germany Trade & Invest, GTAI.