Digitalisierung

Mexiko: Elektronische Zollwertanmeldung.

Seit 1. August 2026 sind Zollwertanmeldungen in Mexiko elektronisch einzureichen. Es erfolgt ein Abgleich mit zugrundeliegenden Preiskonditionen. Importeure müssen dem Zoll entsprechende Verträge vorlegen. Was bedeutet das für deutsche Ausführer?
Im Zuge der Digitalisierung von Zollprozessen ist seit 1. August 2026 eine elektronische Zollwertanmeldung Manifestación de Valor (MVE) in Mexiko verpflichtend. Der Abgleich mit zugrundeliegenden Verträgen und/oder anderen Dokumenten dient dem Ziel, eine Unterfakturierung bei der Importanmeldung zu verhindern.
Verantwortlich für die MVE ist grundsätzlich der mexikanische Importeur. Da dieser für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben haftet, verlangen viele Importeure derzeit zusätzliche Unterlagen von ihren ausländischen Lieferanten. Dazu können neben Rechnung, Bestellung, Zahlungs- und Transportnachweisen auch Verträge gehören, die für die konkrete Transaktion und die Ermittlung des Zollwerts relevant sind.
Nach Verständnis der Auslandshandelskammer (AHK) in Mexiko besteht jedoch keine allgemeine Verpflichtung, für jede Lieferung einen gesonderten umfassenden „signed commercial agreement“ abzuschließen. Häufig dürften Bestellung, Auftragsbestätigung, Rechnung, Incoterms®, Zahlungsbedingungen und gegebenenfalls ein bestehender Rahmenvertrag ausreichen.

Quelle: IHK Region Stuttgart