Kunststoffprodukte

Kanada: Meldepflicht für Kunststoffprodukte

Unternehmen, die Kunststoffverpackungen, Elektrogeräte oder Einwegprodukte herstellen, importieren oder vertreiben, müssen einmal jährlich entsprechende Angaben im Federal Plastics Registry (FPR) melden. Die Meldepflicht bezieht sich auf Produkte, die üblicherweise über den Haushaltsabfall entsorgt werden. Ausgenommen sind kleine Unternehmen, die pro Jahr weniger als 1.000 Kilogramm Kunststoff in Verkehr bringen.
Für ausländische Exporteure besteht keine direkte Meldepflicht. Dazu sind seit September 2025 in Kanada ansässige Importeure und Unternehmen verpflichtet.
Die Berichtspflichten im Rahmen des FPR werden schrittweise eingeführt, um Unternehmen ausreichend Zeit zur Umsetzung zu geben.
  • Phase 1 (ab September 2025): Unternehmen müssen Daten zu folgenden Kunststoffprodukten melden, die im Kalenderjahr 2024 auf den kanadischen Markt gebracht wurden: Kunststoffverpackungen, gefüllt und ungefüllt; elektronische und elektrische Geräte und Einweg- oder Wegwerfprodukte.
  • Phase 2 (ab 2026): Die Meldepflicht wird auf Hersteller und Importeure von Kunststoffharzen und weiteren Kunststoffprodukten ausgeweitet. Zudem müssen Unternehmen erstmals Angaben zu Kunststoffabfällen machen, die in Industrie-, Gewerbe- und Institutionseinrichtungen anfallen, sowie zu Kunststoffen, die gesammelt und zur Verwertung oder Entsorgung weitergeleitet wurden – für bestimmte Produktgruppen.
  • Phase 3 (ab 2027): Die Berichterstattung zu gesammelten und weitergeleiteten Kunststoffen wird auf zusätzliche Kategorien ausgeweitet.

Welche Verpflichtungen sind mit der Eintragung in das kanadische Bundesregister verbunden?

  • Kanadische Importeure benötigen detaillierte Informationen zu den verwendeten Kunststoffen (Materialtyp, Herkunft und Mengen) von den ausländischen Geschäftspartnern, da sie eigene Dokumentationen darüber erstellen müssen.
  • Die kanadische Regierung stellt einen standardisierten Foreign Supplier Letter bereit, über den Importeure die erforderlichen Daten bei ihren deutschen Lieferanten anfordern können

Was müssen deutsche Unternehmen tun?

  • Prüfen Sie, welche Kunststoffarten und Produktgruppen Sie nach Kanada liefern.
  • Unter Schedule 1 finden Sie die Übersicht, für welche Produkte eine Meldepflicht besteht. Unter Schedule 5 ist angegeben, in welchem Umfang und in welcher Berichtsphase diese Produkte relevant werden.
  • Auch Produktverpackungen sind meldepflichtig, sobald sie in Kanada in Verkehr gebracht werden.

Quelle: Germany Trade & Invest (GTAI), Industrie- und Handelskammer Stuttgart