Tunesien: Importvorschriften
Seit Mitte Oktober 2022 gelten für Tunesien neue Importvorschriften. Bei der Einfuhr bestimmter Konsumgüter werden zum Zwecke einer Vorabkontrolle diverse Dokumente verlangt. Es handelt sich dabei u. a. um Bescheinigungen über den freien Verkauf (free sales certificate/cerificat de vente libre), die von einer offiziellen Regierungsbehörde des Exportlandes ausgestellt wurden.
Die Liste der betroffenen Warennummern liegt in einer unverbindlichen, englischsprachigen Übersetzung der Mitteilung der tunesischen Behörden unter diesem Link vor.
Ausgenommen von dieser Maßnahme sind:
- Importe des Staates und öffentlicher Unternehmen und Einrichtungen
- Rohstoffe und Halbfertigprodukte, die für den Industrie-, Dienstleistungs- und Handwerkssektor bestimmt sind
- Rohstoffe, Halbfertigprodukte, Ausrüstungen und Ersatzteile, die für die Tätigkeit von Industrieunternehmen erforderlich sind
- Ausrüstungen für Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energien
- Einfuhren ohne Zahlung oder Transfer von Währung
- Importe von Einrichtungen, die von Steuerbefreiungen profitieren, wie z. B. Botschaften, internationale Organisationen usw.
- Einfuhren, die gemäß Erlass 1743 vom 29. August 1994 von Außenhandelsmaßnahmen befreit sind
- Postpakete
Erforderliche Dokumente für die Einfuhr von Konsumgütern nach Tunesien können in der Datenbank Access2Markets recherchiert werden.
Je nach Art der Ware sind diese Dokumente folgenden Behörden in Tunesien vorzulegen:
Je nach Art der Ware sind diese Dokumente folgenden Behörden in Tunesien vorzulegen:
- Ministerium für Handel und Exportentwicklung
- Ministerium für Industrie, Bergbau und Energie
- Nationale Instanz für die gesundheitliche Sicherheit von Lebensmitteln
Für Fragen zu den neuen Importvorschriften stehen bei der Deutsch-Tunesischen Industrie- und Handelskammer (AHK Tunesien) folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)