Exportdokumente

Oman: Änderung des Legalisierungsverfahrens

Die Konsularabteilung des Oman informiert über Änderungen im Legalisierungsverfahren. Zusätzlich zu den bisher bekannten Schritten über die Ghorfa ist nun eine Online-Legalisierung notwendig. Seit dem 20. März 2025 sind diese Änderungen in Kraft.
Sollte Ihr Kunde aus dem Oman eine Legalisierung Ihrer Handelsdokumente (z.B. Ursprungszeugnis, Handelsrechnung, etc.) fordern, sind folgende Schritte beim Legalisierungsverfahren zu beachten:
  1. Die Prüfung und das Stempeln durch die Ghorfa sind erforderlich. Einzureichen sind die Dokumente bei der Ghorfa Arab-Chamber of Commerce and Industry e.V., Referat für Handelsdokumenten-Service, Epiphanienweg 6, 14059 Berlin, Tel.: (+49) 30 27890724, E-Mail: ghorfa@ghorfa.de.
  2. Verträge und Vollmachten sind durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen.
  3. Handelsregisterauszüge sind vom Amtsgericht und Landgericht vorzubeglaubigen.
  4. Für die Bescheinigung des Patentamtes genügt eine Beglaubigung durch das Patentamt.
  5. Zertifikate und Herstellererklärungen sind durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen.
  6. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen sind durch die IHK vorzubeglaubigen.
  7. Im Feld Nr. 3 des Ursprungszeugnisses ist das Ursprungsland bzw. sind die Ursprungsländer genauestens anzugeben (z. B. Europäische Union ist nicht ausreichend).
  8. Auf der Rückseite jedes Ursprungszeugnisses ist folgende Klausel anzugeben: „We hereby declare that the mentioned merchandise is being exported on our own account. The goods are of pure German origin.“ (bitte beachten Sie: „merchandise“ für Ware, „foodstuff“ für Lebensmittel). Stammt die Ware aus mehreren Ländern, müssen die Länder in der Klausel entsprechend aufgezählt sein.
  9. Das Originaldokument soll als solches gekennzeichnet sein und sich von der Kopie unterscheiden („Kopie“ – Stempel o.ä.).
  10. Alle Dokumente sind nach der Bearbeitung durch die Ghorfa über das Online-Portal von Oman Post beglaubigen zu lassen. Dieses Video erklärt den Prozess der Online-Legalisierung.
    Nach erfolgreicher Legalisierung wird eine Bestätigungs-E-Mail versandt. Das beglaubigte Dokument kann anschließend über das Oman-Post-Portal heruntergeladen werden. Nutzen Sie dazu die Zugangsdaten, die Sie bei der Antragsstellung verwendet haben.
Auf der Internetseite der Ghorfa finden Sie noch einmal alle Informationen zum Legalisierungsverfahren für den Oman.
Quelle: Ghorfa Arab-German Chamber of Commerce and Industry