Wareneinfuhr
Algerien: Bankdomizilierung
Gemäß einem Schreiben der Banque d’Algérie vom 14. Mai 2026 gilt seit dem 14. Mai 2026 in Algerien, dass für jede Wareneinfuhr zwingend eine abgeschlossene Bankdomizilierung vorausgegangen sein muss, bevor der ausländische Lieferant die Ware verschifft.
Das Datum des Konnossements (Bill of Lading/Shipped on Board) muss also zwingend nach dem Datum der Domizilierung liegen. Rückwirkende Domizilierungen sind nur in ausdrücklich genehmigten Ausnahmefällen zulässig.
Folglich müssen alle Importeure in Algerien eine endgültige Proforma-Rechnung ordnungsgemäß unterschrieben und abgestempelt rechtzeitig vor der Verladung der Waren erhalten, damit sie die Vor-Domizilierungsformalitäten bei ihren Banken durchführen und vor dem Versand eine Importgenehmigung einholen können.
Dabei ist von einer 12 bis 14 Tage dauernden Bearbeitungszeit bei algerischen Banken auszugehen. Dies bestätigte die Deutsch-Algerische Industrie- und Handelskammer (AHK Algerien) aus deren Erfahrungen.
Wir empfehlen deutschen Lieferanten zukünftig standardmäßig eine Klausel in ihren Auftragsbestätigungen und gegebenenfalls Proforma-Rechnungen aufzunehmen, die den Versand ausdrücklich an die vorherige Bestätigung der Domizilierung durch den algerischen Käufer knüpft.
Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)