ITA: Zollfreiheit für IT-Produkte
Das Abkommen für Informationstechnologie (ITA) fördert seit fast 30 Jahren die Verbreitung von Technologiegütern, indem diese beim Import in die teilnehmenden Staaten jeweils zollfrei gestellt werden – unabhängig vom Ursprung der Waren.
Teilnehmerstaaten des ITA
Neben der EU nehmen unter anderem die USA, Kanada, Japan, Australien, Neuseeland und China am ITA teil, insgesamt 82 Staaten. Diese umfassen 97 Prozent des Welthandels mit diesen Gütern. Eine Weltkarte der Teilnehmerstaaten zeigt den Umfang. Auch WTO-Mitglieder, die dem Abkommen nicht beitreten, können ihre entsprechenden IT-Produkte zollfrei in die teilnehmenden Länder exportieren, während sie selbst weiterhin Zölle auf ihre Importe erheben dürfen.
Begünstigte Waren
Das ursprünglich 1996 geschlossene Abkommen wurde 2016 um weitere Waren erweitert, die im weitesten Bereich noch zur Informationstechnologie gehören.
Diese Liste beinhaltet beispielsweise:
- Endprodukte wie Multimediaprodukte (GPS, DVD-Spieler, Smart Cards, CDs, DVDs), Drucker, Fotokopierer, Tintenpatronen, Elektronik (Fernsehkameras, Videorecorder, digitale Autoradios, Digitalempfänger), Medizingeräte (Scanner, MRTs, Maschinen für Tomografie, Zahnmedizin, Augenheilkunde), Videospiele und Konsolen, Router und Umschalter, Mikroskope und Teleskope, Waagen und Geldwechselmaschinen, Lautsprecher, Mikrofone, Kopfhörer, Telekommunikationssatelliten.
- Teile und Komponenten wie Halbleiter, Komponenten von Fernsehern, Smartphones, Medizingeräten etc. (z.B. Laser, LED-Module, Touchscreens, Mess- und Wiegeinstrumente, Umschalter, Elektromagneten, Verstärker), Chips (MCOs), Luft- und Raumfahrtinstrumente.
- Maschinenwerkzeuge zur Produktion von Leiterplatten, Halbleitern und anderen IT-Produkten.
Eine Erweiterung auf zusätzliche Produkte wird vorbereitet.
Quelle: IHK Region Stuttgart