Umstellung von NCTS4 auf NCTS5
Quelle: IHK Region Stuttgart
Neuerungen im Zollversandverfahren
Die zollrechtlichen Versandverfahren ermöglichen es, sowohl Zollverfahren von der Außengrenze in das Binnenland zu verlagern als auch Länder im Transit zu durchqueren. Den genauen Ablauf der unterschiedlichen Formen (unter anderem internes Versandverfahren (T2), externes Versandverfahren (T1), Carnet TIR) und die Abbildung des Versandverfahrens NCTS in ATLAS wird auf der Zollseite ausführlich beschrieben. Georgien ist 2025 dem Externen Versandverfahren beigetreten.
Die Einzelheiten zu den Förmlichkeiten des Versandverfahrens sind im Merkblatt zu Zollanmeldungen - Ausgabe 2026 in Titel II Abschnitt II Kapitel 1 enthalten.
Zum 1. Juli 2026 sind folgende Erleichterungen in den Versandverfahren in Kraft getreten:
Zum 1. Juli 2026 sind folgende Erleichterungen in den Versandverfahren in Kraft getreten:
- Englische Warenbezeichnungen sind im Versandverfahren (ohne TIR-Verfahren) zulässig. Das gilt zunächst für Versandanmeldungen, die in Deutschland abgegeben werden.
- Enthält die Versandanmeldung Waren, die bereits in der EU zur (Wieder-)Ausfuhr überlassen worden sind, dann kann die in der Ausfuhrerklärung enthaltene fremdsprachige Anmeldung im Versandverfahren übernommen werden.
- Anschluss-T1: Die Warenbeschreibung aus T1-Vorverfahren kann unter bestimmten Umständen anerkannt werden. Die Vorgehensweise sollte mit dem zuständigen Zollamt abgestimmt werden.
- Angabe des Empfängers in Versandanmeldungen ist optional, wenn der Empfänger außerhalb der EU, der Länder des gemeinsamen Versandverfahrens sowie Andorra oder San Marino ansässig ist und bestimmte Besonderheiten eingehalten werden. Auch hier sollte eine Abstimmung mit dem Zollamt erfolgen.
- Beendigung eines Versandverfahrens in der EU: Prüfung der Warennummer oder Warenbezeichnung in Versandverfahren durch Zugelassene Empfänger ist nicht erforderlich. Sollte der Zugelassene Empfänger dennoch eine Abweichung feststellen, vermerkt er dies im Entladekommentar an seine Zollstelle.
Einzelheiten enthält die Verfügung zu Erleichterungen und Vereinfachungen bei Versandanmeldungen der Generalzolldirektion.
Quelle: IHK Region Stuttgart