Umstellung von NCTS4 auf NCTS5

Neuerungen im Zollversandverfahren

Die zollrechtlichen Versandverfahren ermöglichen es, sowohl Zollverfahren von der Außengrenze in das Binnenland zu verlagern als auch Länder im Transit zu durchqueren. Den genauen Ablauf der unterschiedlichen Formen (unter anderem internes Versandverfahren (T2), externes Versandverfahren (T1), Carnet TIR) und die Abbildung des Versandverfahrens NCTS in ATLAS wird auf der Zollseite ausführlich beschrieben
Die im Unionszollkodex vorgesehene Umstellung von der aktuellen Version NCTS4 auf NCTS5 führt unter anderem aufgrund der zwingenden Angabe des sechsstelligen HS-Codes in den meisten Fällen zu einer erheblichen Umstellung bei allen Beteiligten.
Die Übergangsphase von NCTS-Phase 4 zu Phase 5 endete in Deutschland zum spätestmöglichen konformen Termin, dem 30. November 2023 (ATLAS-Info 0510/23). Seit 1. Dezember 2023 ist die Verarbeitung von Nachrichten in den Altformaten AES 2.4 (Ausfuhr) und ATLAS 9.0 (Versand) fachlich nicht mehr gewährleistet.

Der Stand zur Warennummer im Versandverfahren ist folgender:
  • Versandverfahren folgt auf ein Ausfuhrverfahren aus der EU: Falls die Codierung 9DFI angegeben wird, ist auch weiterhin keine Warennummer im Versandverfahren erforderlich. Außerdem entfällt die Angabe der Positionsnummer. Die Codierung 9DFI wird dann anstelle der üblichen Codierung N830 verwendet. Einzelheiten enthält die ATLAS-Info 0534/23.
  • Versandverfahren bei der Einfuhr in die EU und Transitverfahren: In der ATLAS-Teilnehmerinfo 0456/23 vom 2. Mai 2023 teilte die deutsche Zollverwaltung mit, dass bis zum Ende der Übergangsphase von NCTS-Phase 4 zu Phase 5 die Angabe der (sechsstelligen) Warennummer im Versandverfahren nicht verpflichtend ist. Dies betrifft die Versandverfahren bei der Einfuhr in die EU und Transitverfahren, insbesondere T2-Verfahren durch die Schweiz.

Quelle: IHK Region Stuttgart