Datenbank QUOTA

Zollkontingente tagesaktuell

Für eine Reihe von Waren wird für begrenzte Einfuhrmengen eine Ermäßigung der vorgeschriebenen Zölle gewährt. Diese Begrenzung wird in Form von Zollkontingenten festgesetzt. In der Datenbank QUOTA der Europäischen Kommission ist tagesaktuell abrufbar, ob noch Kontingente offen sind.

1. Lizenzkontingente

Für bestimmte Waren erfolgt die Steuerung der Zollbegünstigung über Lizenzkontingente. Für die Anwendung eines Lizenzkontingents muss der Anmelder eine gültige Einfuhrlizenz besitzen. Die Lizenzen werden auf Antrag des Einführers von festgelegten Stellen in den Mitgliedstaaten erteilt.

2. Kontingente im Windhundverfahren

Zollkontingente im Windhundverfahren werden gemäß Art. 56 Abs. 4 und Art. 58 Abs. 1 Verordnung (EU) 952/2013 (UZK) i.V.m. Art. 49 bis 54 Durchführungsverordnung zum Unionszollkodex (UZK-IA) zentral von der Europäischen Kommission nach dem Prinzip first come, first served verwaltet.
Detaillierte Informationen zu den Lizenzkontingenten und den Kontingenten im Windhundverfahren finden Sie auf der Internetseite des Zolls.

3. Anmeldung von Waren zu einem Zollkontingent im Windhundverfahren im Falle der Eröffnung an einem Sonn- oder Feiertag

Die Inanspruchnahme eines Zollkontingents im Windhundverfahren ist auch dann sichergestellt, wenn der Tag der Eröffnung des Verfahrens auf einen Sonn- oder Feiertag fällt.
Es besteht auf Antrag die Möglichkeit, die Einfuhrabfertigung auch bei einer anderen Zollstelle außerhalb der Öffnungszeiten zu bewilligen.

Die an Sonn- und Feiertagen geöffneten Zollstellen finden Sie auf den Seiten der Zollverwaltung.

Quelle: Generalzolldirektion