Datenbank QUOTA
Zollkontingente tagesaktuell
Für eine Reihe von Waren wird für begrenzte Einfuhrmengen eine Ermäßigung der vorgeschriebenen Zölle gewährt. Diese Begrenzung wird in Form von Zollkontingenten festgesetzt. In der Datenbank QUOTA der Europäischen Kommission ist tagesaktuell abrufbar, ob noch Kontingente offen sind.
1. Lizenzkontingente
Für bestimmte Waren erfolgt die Steuerung der Zollbegünstigung über Lizenzkontingente. Für die Anwendung eines Lizenzkontingents muss der Anmelder eine gültige Einfuhrlizenz besitzen. Die Lizenzen werden auf Antrag des Einführers von festgelegten Stellen in den Mitgliedstaaten erteilt.
2. Kontingente im Windhundverfahren
Zollkontingente im Windhundverfahren werden gemäß Artikel 56 Abs. 4 und Artikel 58 Absatz 1 Verordnung (EU) 952/2013 (UZK) in Verbindung mitArtikel 49 bis 54 Durchführungsverordnung zum Unionszollkodex (UZK-IA) zentral von der Europäischen Kommission nach dem Prinzip first come, first served verwaltet.
Detaillierte Informationen zu den Lizenzkontingenten und den Kontingenten im Windhundverfahren enthält die Internetseite des Zolls.
3. Anmeldung von Waren zu einem Zollkontingent im Windhundverfahren im Falle der Eröffnung an einem Sonn- oder Feiertag
Die Inanspruchnahme eines Zollkontingents im Windhundverfahren ist auch dann sichergestellt, wenn der Tag der Eröffnung des Verfahrens auf einen Sonn- oder Feiertag fällt.
Es besteht auf Antrag die Möglichkeit, die Einfuhrabfertigung auch bei einer anderen Zollstelle außerhalb der Öffnungszeiten zu bewilligen.
Die an Sonn- und Feiertagen geöffneten Zollstellen finden Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung.
Quelle: Generalzolldirektion