Internationaler Standard für Verpackungsholz
Der Internationale Standard für Phytosanitäre Maßnahmen Nr. 15 (ISPM 15) beinhaltet Vorgaben zur Pflanzengesundheit bei Holzverpackungen, die für die Einfuhr aus bzw. die Ausfuhr in Länder außerhalb der Europäischen Union bestimmt sind. Ziel dieses Standards ist es, die Ein- und Verschleppung von Schadorganismen durch Holzverpackungen zu verhindern.
Gemäß dem Standard müssen Holzpackmittel aus Vollholz (Paletten, Kisten, Stauholz u. a.) beim Export aus der EU in Drittländer aus entrindetem Holz hergestellt, einer vorgegebenen phytosanitären Behandlung unterzogen (in Deutschland Hitzebehandlung oder elektrische Erwärmung (Mikrowelle)) und mit einer offiziellen ISPM 15-Markierung versehen werden. Diese Markierung lässt die Rückverfolgbarkeit jeder Holzverpackung bis zu deren Hersteller zu. Die ISPM-15-Behandlung erfolgt ausschließlich durch registrierte Holzverpacker und -behandler. Wiederholungsbehandlungen sind nicht erforderlich.
Holzwerkstoffe wie Spanplatten, Tischlerplatten, Sperrholz, OSB-, MDF- oder andere Faserplatten sind nicht vom ISPM 15 erfasst. Es können jedoch gegebenenfalls Regelungen des importierenden Landes gelten. Dasselbe gilt für Holzwolle und andere sehr dünne Materialien.
Holzwerkstoffe wie Spanplatten, Tischlerplatten, Sperrholz, OSB-, MDF- oder andere Faserplatten sind nicht vom ISPM 15 erfasst. Es können jedoch gegebenenfalls Regelungen des importierenden Landes gelten. Dasselbe gilt für Holzwolle und andere sehr dünne Materialien.
Bestimmungen zur Anwendung und Registrierung sind in Deutschland in der Pflanzenbeschauverordnung geregelt. Detaillierte Informationen zum ISPM 15 können der Internetseite des Julius-Kühn-Instituts (JKI) entnommen werden.Diese Internetseite enthält auch eine Länderübersicht der Anwenderstaaten und gibt Hinweise zu nationalen Besonderheiten. Holzverpackungen, die innerhalb der EU oder im Warenverkehr mit der Schweiz eingesetzt werden, müssen nicht gemäß ISPM-15 behandelt sein. Es kann Ausnahmen geben, wenn Schädlinge innerhalb der EU auftreten.
Die Nichteinhaltung des Standards kann zur kostenpflichtigen Nachbehandlung, zur Zurückweisung der Sendungen im Zielland oder in Einzelfällen zur Vernichtung der Lieferung führen.
Auch beim Import von Holzverpackungen in die Europäische Union muss der ISPM 15 eingehalten werden. Bei Importen aus China, Indien und Belarus gelten zusätzliche Beschauvorgaben.