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Internationaler Standard für Verpackungsholz

Der Internationale Standard für Phytosanitäre Maßnahmen Nr. 15 (ISPM 15) beinhaltet Vorgaben zur Pflanzengesundheit bei Holzverpackungen, die für die Einfuhr aus bzw. die Ausfuhr in Länder außerhalb der Europäischen Union bestimmt sind. Ziel dieses Standards ist es, die Ein- und Verschleppung von Schadorganismen durch Holzverpackungen zu verhindern.
Gemäß dem Standard müssen Holzverpackungen beim Export aus der EU in Drittländer aus entrindetem Holz hergestellt, einer vorgegebenen phytosanitären Behandlung unterzogen (in Deutschland Hitzebehandlung oder elektrische Erwärmung (Mikrowelle)) und mit einer offiziellen ISPM 15-Markierung versehen werden. Diese Markierung lässt die Rückverfolgbarkeit jeder Holzverpackung bis zu deren Hersteller zu.
Die Nichteinhaltung des Standards kann zur Zurückweisung der Sendungen im Zielland führen und somit erhebliche Kosten für Exporteure und mögliche Strafen für Importeure – etwa in den USA – nach sich ziehen.
Bestimmungen zur Anwendung und Registrierung sind in Deutschland in der Pflanzenbeschauverordnung geregelt. Detaillierte Informationen zum ISPM 15 können der Internetseite des Julius-Kühn-Instituts (JKI) entnommen werden.
Auch beim Import von Holzverpackungen in die Europäische Union muss der ISPM 15 eingehalten werden. Bei Importen aus China, Indien und Belarus gelten zusätzliche Beschauvorgaben.