BAFA-Leitfaden

Exportkontrolle bei Technologietransfer

Das Anwendungsgebiet des Exportkontrollrechts geht über reine Warenlieferungen hinaus. Insbesondere der zunehmende immaterielle Technologietransfer stellt in einer global vernetzten Welt eine große Herausforderung für die Exportkontrolle dar.
Der Leitfaden des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) „Technologietransfer und Non-Proliferation“ gibt einen Überblick über die geltenden exportkontrollrechtlichen Beschränkungen im Bereich des Technologietransfers. Technologietransfer meint hierbei sowohl den Bereich der Ausfuhr von Technologie als auch die Erbringung technischer Unterstützung.
Die relevanten Genehmigungspflichten und damit im Zusammenhang stehende Aspekte werden in einzelnen Kapiteln erläutert. Um die Handhabung in der Praxis zu erleichtern, unterscheidet die Darstellung zwischen Informationen zur Frage, ob eine Genehmigung beim BAFA überhaupt beantragt werden muss sowie Angaben zur Antragstellung und zum eigentlichen Genehmigungsverfahren.