Leitfäden

Betriebliche Organisation im Außenwirtschaftsverkehr

BAFA-Merkblatt zur firmeninternen Exportkontrolle

Unternehmen sind für ihre Exportaktivitäten selbst verantwortlich. Zum Schutz deutscher außen- und sicherheitspolitischer Interessen ist der Außenhandel allerdings durch Verbote und Genehmigungsvorbehalte beschränkt. Bei Nichtbeachtung drohen straf-, verwaltungs- und zivilrechtliche Konsequenzen.
Exportierende Unternehmen sind insofern gut beraten, ihre betriebsinternen Abläufe so zu gestalten, dass Risiken im Außenwirtschaftsverkehr erkannt und Rechtsverstöße vermieden werden können. Die konkrete Ausgestaltung des innerbetrieblichen Exportkontrollprogramms stellt sich allerdings häufig als nicht ganz einfach dar: 
  • Wie muss die Aufbau- und Ablauforganisation eines Unternehmens ausgestaltet sein, damit alle Verbote, Genehmigungsvorbehalte und sonstige Pflichten vom Unternehmen eingehalten werden können?
  • Welche Anforderungen werden an die EDV gestellt?
  • Welche Kriterien müssen bei der Auswahl, Weiterbildung und Überwachung des Personals beachtet werden?
Als Orientierungshilfe in Compliance-Fragen und zur Unterstützung beim Aufbau bzw. der Optimierung von Kontrollsystemen hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Merkblatt Firmeninterne Exportkontrolle (Internal Compliance Programme – ICP) herausgegeben.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

ICP-Leitlinien der EU-Kommission

Mit der EU-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/821) besteht eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck.
Ein wirksames, einheitliches und kohärentes Kontrollsystem für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ist notwendig, um die Sicherheit der EU und die internationale Sicherheit zu fördern und die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen und Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union (EU), insbesondere hinsichtlich der Nichtverbreitung, sowie die Förderung gleicher Bedingungen für die Wirtschaftsbeteiligten in der EU zu gewährleisten.
In Anbetracht des schnellen wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts, der Komplexität der heutigen Lieferketten und der stetig zunehmenden Bedeutung nichtstaatlicher Akteure sind wirksame Handelskontrollen in starkem Maße auf das Bewusstsein der Ausführer und ihre aktiven Bemühungen um die Einhaltung der Handelsbeschränkungen angewiesen. Deshalb führen Unternehmen in der Regel eine Reihe interner Maßnahmen und Verfahren, ein sogenanntes internes Compliance-Programm (ICP), ein.
Diese Leitlinien bieten Ausführern einen Orientierungsrahmen, der ihnen helfen soll, Risiken im Zusammenhang mit der Kontrolle des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck zu ermitteln, zu steuern und zu verringern und die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union

Red Flags-Checkliste

Im Anhang 2 der o.g. ICP-Leitlinien wird bereits auf verschiedene Warnsignale für verdächtige Anfragen in Bezug auf das Produkt, auf die Endverwendung bzw. den Endverwender sowie in Bezug auf die Liefer-, Zahlungs- und Vertragsbedingungen eingegangen.
Diese Warnsignale wurden nun in einem zweiseitigen BAFA-Merkblatt, der Red Flags-Checkliste zusammengefasst.
Um Indizien für exportkritische Sachverhalte besser und schneller erkennen zu können, sollte diese Checkliste neben der Prüfung der Kunden ein fester Bestandteil des ICP eines Exportunternehmens sein.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)