Exportkontrolle
Änderungen zur Endverbleibserklärung
Am 10. Dezember 2024 traten die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überarbeiteten und aktualisierten Bekanntmachungen zu Endverbleibserklärungen in Kraft. Diese ersetzen die bisherigen Bekanntmachungen aus 2017.
Im Vergleich zu den bisher gültigen Bekanntmachungen wurden insbesondere die Anforderungen an die Unterschriften und die Aufbewahrung der Endverbleibserklärungen aktualisiert. Nicht mehr erforderlich ist zudem die Einreichung der Original-Endverbleibserklärung im Rahmen der Antragstellung, die Einreichung einer digitalen Kopie genügt.
Alle Informationen, die neuen Muster der Endverbleibsdokumente sowie das überarbeitete Merkblatt finden Sie auf der Website des BAFA; Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.