Fragebogen überarbeitet
Änderungen bei Zollbewilligungen
Der Fragebogen zu zollrechtlichen Bewilligungen wurde vom Zoll am 20.05.2026 umfassend überarbeitet und aktualisiert.
Die überarbeitete Fassung gliedert sich nun wie folgt:
- Teil I - Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens
- Teil II - Informationen über das Unternehmen und Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften
- Teil III - Buchführungs- und Logistiksystem
- Teil IV - Zahlungsfähigkeit
- Teil V - Praktische oder berufliche Befähigungen
- Teil VI – Sicherheitsanforderungen
Ab dem 1. Juni 2026 ist der Fragebogen für alle in Teil I – Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens – genannten zollrechtlichen Bewilligungen im Antrags- und Überwachungsverfahren (Monitoring) zu verwenden. Laufende Antragsverfahren sind von der Umstellung nicht betroffen.
In der neuen Fassung des Fragebogens sind bei der überwiegenden Zahl der in Teil I aufgeführten Bewilligungen unter anderem die Steuer-ID der relevanten Personen sowie das zuständige Finanzamt anzugeben.
Die Angabe der Steuer-ID nebst Finanzamt ist bei der Einreichung des neuen Fragebogens im Rahmen der Überwachung (Monitoring) derzeit noch nicht erforderlich.
Quelle: Generalzolldirektion