Zusammenarbeit in der Lieferkette

Deutsches Lieferkettengesetz: Verhaltenskodex für Lieferanten

Ein Verhaltenskodex für Lieferanten (auch Code of Conduct) bildet als Fremdverpflichtung die Schnittstelle zwischen den Nachhaltigkeitswerten und -zielen des eigenen Unternehmens und dem gewünschten Verhalten von Lieferanten. Indem dieser schriftlich festgehalten und vertraglich abgesichert wird, wird der Verhaltenskodex zu einem wichtigen Baustein bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt.
Die Grundlage eines langfristig umsetzbaren Verhaltenskodex ist eine ausführliche Risikoanalyse. Bei dieser werden die vorliegenden Menschenrechts- und Umweltrisiken in den eigenen Lieferketten identifiziert und bewertet. Für die Erstellung eines Verhaltenskodex müssen relevante Abteilungen und die Geschäftsführung einbezogen sowie Branchen- und Industrie-Verhaltenskodexe berücksichtigt werden. Der Verhaltenskodex wird an die eigenen Bedürfnisse des Unternehmens angepasst und beinhaltet unter anderem Aspekte zu Arbeits- und Sozialstandards, Umweltstandards, Ethik/Governance und branchenspezifische Vorgaben. Dieser könnte wie folgt, strukturiert sein:
  1. Einleitung/Präambel
  2. Anforderungen an Lieferanten:
    1. Soziale Verantwortung
    2. Ökologische Verantwortung
    3. Ethisches Geschäftsverhalten
  3. Umsetzung der Anforderungen
  4. Kenntnisnahme und Einverständnis des Lieferanten
Einen Mustertext für einen Verhaltenskodex für Lieferanten finden Sie hier.
Für eine erfolgreiche Implementierung des Verhaltenskodex ist eine zielgerechte Kommunikation entscheidend, in der transparent dargelegt wird, wie ein Unternehmen vorgeht, welche Erwartungen es an Lieferanten hat und wie mit Verstößen gegen den Verhaltenskodex umgegangen wird. Üblicherweise adressiert der Verhaltenskodex Direktlieferanten. Das Unternehmen kann jedoch von Direktlieferanten fordern, dass diese sich um eine Verpflichtung ihrer Unterlieferanten auf den Verhaltenskodex bemühen und über die Umsetzung der Anforderungen durch Unterlieferanten berichten.
Bei schwerwiegenden Verstößen der Lieferanten ist es notwendig, schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen zu etablieren, welche gemeinsam im Dialog mit den Lieferanten ausgearbeitet werden. Weigern sich Lieferanten, die Verstöße anzuerkennen und zu beseitigen, können vorläufige Einkaufsstopps oder Strafzahlungen ein möglicher Schritt sein.
Weitere Informationen zum Verhaltenskodex für Lieferanten finden Sie hier.

Quelle: IHK Nürnberg, Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte