Ergebnisse des Monitorings

Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte

Hintergrund

Der NAP soll dazu dienen,
  • die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte für alle Akteure praktisch anwendbar zu machen,
  • Pflichten bzw. Verantwortlichkeiten für Staat und Wirtschaft aufzuzeigen,
  • Politikkohärenz zu gewährleisten
  • und sicherzustellen, dass die deutsche Wirtschaft zukunfts- und wettbewerbsfähig bleibt.
Ziel des NAP ist es, dass mindestens 50% aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten bis 2020 die Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert haben.
Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht:

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte

Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Berichterstattung

Beschwerdemechanismus

Monitoring des Umsetzungstandes

Es wurden zwei repräsentative Erhebungsphasen (2019 und 2020) durchgeführt.
Zentrales Ergebnis des ersten Monitorings in der Erhebungsphase 2019 ist, dass 17 bis 19 % der Unternehmen darlegen konnten, die Anforderungen des NAP an die menschenrechtliche Sorgfalt angemessen umzusetzen (“Erfüller“). Es wurden 9 bis 12 % der Unternehmen identifiziert, die die Anforderungen zwar nicht erfüllen, aber insgesamt gute Praktiken zeigen (“Unternehmen auf gutem Weg“). Einen Umsetzungsplan haben 2 bis 3 % der Unternehmen. Die Ergebnisse des ersten Monitorings finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 891 KB).
Das zweite NAP- Monitoring in der Erhebungsphase 2020 zeigte, dass 13 bis 17 % der Unternehmen „Erfüller“ sind, 83 bis 87 % gelten als „Nicht-Erfüller“. Innerhalb der Gruppe der „Nicht-Erfüller“ wurden 10 bis 12 % der „Unternehmen auf einem guten Weg“ zur Erfüllung der NAP-Anforderungen gesondert ausgewiesen. Der Anteil der „Unternehmen mit Umsetzungsplan“ liegt bei unter 1 %. Die Ergebnisse des zweiten Monitorings finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 891 KB).
Ergebnis: Die Zielsetzung des Monitorings, dass mindestens 50 Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 500 Beschäftigte, die im NAP beschriebenen Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert haben soll, wurde laut Bericht nicht erfüllt.
Aufgrund der schlechten NAP Monitoring-Ergebnisse plant die Bundesregierung national gesetzlich tätig zu werden: Sorgfaltspflichtengesetz.
Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte hat in einer Broschüre 10 Praktische Tipps zur Verankerung der menschenrechtlichen Sorgfalt in Unternehmensprozessen veröffentlicht, um Unternehmen bei der Orientierung zu unterstützen.