Sorgfaltspflichten

Deutsches Lieferkettengesetz: Menschenrechtsbeauftragter

Der Bundestag hat im Juni 2021 das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder kurz auch Lieferkettengesetz) verabschiedet. Es verpflichtet Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt. Seit dem 1. Januar 2023 gilt es bereits für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden. Ab 2024 fallen auch schon Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern in den Anwendungsbereich. Ziel ist es die Menschenrechte und die Umwelt in der globalen Wirtschaft besser zu schützen und entlang ihrer gesamten Lieferkette zu beachten. Deshalb müssen Unternehmen, laut Gesetz, definierten Sorgfaltspflichten nachkommen.
Dazu zählt auch die Schaffung einer betriebsinternen Zuständigkeit für die Überwachung des Risikomanagements: bspw. die Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten. Dies ist nicht verpflichtend, aber wird deutlich empfohlen. Da es sich aber um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken handelt, wäre die Bezeichnung als „Menschenrechts- und Umweltbeauftragter sinnvoll.
Doch welche Fähigkeiten muss ein solcher Menschenrechts- und Umweltbeauftragter erfüllen und welchen Aufgaben muss er nachkommen?
Aufgaben des Menschenrechts- und Umweltbeauftragten:
  • Überwachung des Risikomanagements zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG
  • Prüfung auf Wirksamkeit und Angemessenheit der getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung und Ausführung des Risikomanagements
  • Überwachung der Risikoanalyse, Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen
  • Pflicht, die Geschäftsführung über seine Tätigkeiten zu informieren (mind. 1 mal jährlich oder anlassbezogen)
  • Aktive Rolle bei der Implementierung oder Aktualisierung von Verfahren des Risikomanagements und Mitwirkung an der Behebung von Missständen
Persönliche und fachliche Fähigkeiten des Menschenrechts- und Umweltbeauftragten:
  • Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten
  • Genügend Erfahrung und gute Kenntnis der unternehmensinternen Strukturen
Weitere Informationen zur Rolle des Menschenrechtsbeauftragten nach dem LkSG können Sie hier einsehen.
Quelle: CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB