Deutsches Lieferkettengesetz: FAQ zum risikobasierten Vorgehen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat Fragen und Antworten mit Klarstellungen zum risikobasierten Vorgehen im Rahmen der Risikoanalyse und zur Zusammenarbeit in der Lieferkette veröffentlicht.
Ziel des BAFA ist es, den risikobasierten Ansatz zu stärken und zu erläutern, wo nach Ansicht der Aufsichtsbehörde die gesetzlichen Grenzen der Einbeziehung von Zulieferern liegen. Im Rahmen von Kontrollen wird das BAFA ab sofort auch die Umsetzung des risikobasierten Vorgehens prüfen. Außerdem können Zulieferer von LkSG-pflichtigen Unternehmen das BAFA künftig per E-Mail über „pauschale und nicht risikobasierte“ Anfragen informieren.
Die FAQ ergänzen die Publikationen des BAFA zur Risikoanalyse, zur Zusammenarbeit in der Lieferkette und zur Angemessenheit.
Quelle: BAFA