Softwarelösungen

Deutsches Lieferkettengesetz: Anforderungen an digitale Tools

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Das Gesetz gilt ab 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten betroffen. Zudem hat das Gesetz auch Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, aber in direkter oder indirekter Zulieferbeziehung zu einem verpflichteten Unternehmen stehen.
Dabei stehen viele Unternehmen vor einigen Herausforderungen bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten des LkSG. So können:
  • Komplexität der Lieferkette,
  • Ressourcenmangel
  • Schwierigkeiten in der Informationsbeschaffung
  • Unterschiedliche Anforderungen und
  • Dokumentation
den Prozess für viele Unternehmen erschweren und verkomplizieren.
Digitale Lösungen können maßgeblich zur Realisierung beitragen, wie z.B. Cloud-Technologien, Data Analytics, Blockchain, digitale Tracking- und Nachhaltigkeits-Tools, KI oder RPA. Dennoch stellen sich die Fragen: „Was ist die geeignete Software für mein Unternehmen? Wonach wähle ich eine geeignete Software aus? Was ist zu beachten?“.
Eine Masterlösung gibt es hier leider nicht. Welches Tool oder welche Software gewählt werden, hängt vom jeweiligen Geschäftsmodell, der Branchenzugehörigkeit, dem digitalen Reifegrad des Unternehmens und vielen weiteren Faktoren ab.
Neben den Anforderungen aus des LkSG (Risikomanagement, Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Präventionsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren sowie Dokumentations- und Berichtpflicht), sollte eine geeignete Software folgende Grundanforderungen erfüllen:
  1. Skalierbarkeit (Größenveränderung): Abdeckung einer großen Anzahl an Lieferanten und Abbildung kritischer Lieferketten
  1. Automatisierung: Automatisierung von Prozessen, um den Aufwand für den Anwender zu minimieren
  1. Standardisierung: Abfragen von und Konformität mit menschenrechtlichen und ökologischen Themen auf Basis von internationalen Gesetzen und Standards
  1. Aktualität: Weiterentwicklung der Software, um auch für künftige Anforderungen (Gesetze) geeignet zu sein
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Quelle: KPMG