Nachhaltigkeitsberichterstattung

CSRD: Veröffentlichung im Amtsblatt

Die delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist im Amtsblatt veröffentlicht und formal in Kraft getreten. Sie gilt ab dem 1. Januar 2024 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Dabei ist die gestaffelte Anwendung für die betroffenen Unternehmen nach Art. 5 der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) 2022/2464 zu beachten.
Die delegierte Verordnung wurde seitens der EU-Kommission Ende Juli 2023 verabschiedet, musste jedoch noch das entsprechende Verfahren einer delegierten Verordnung von Rat und EU-Parlament durchlaufen.  
Alle Informationen der IHK Magdeburg zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) finden Sie im SPEZIAL CSRD: Nachhaltigkeitsberichtspflichten.
Weitere Informationen erhalten Sie im Amtsblatt der EU vom 22. Dezember 2023, Reihe L.
Eine Zusammenfassung der DIHK zur Nachhaltigkeitsberichterstattung finden Sie hier.

Quelle: Europäische Kommission, DIHK