EU-Batterieverordnung

EU-Batterieverordnung

Die neue EU-Batterieverordnung regelt den gesamten Lebenszyklus einer Batterie und gilt für alle Batterien. Sie soll in diesem Bereich die Kreislaufwirtschaft stärken und hat zum Ziel die Kreislaufwirtschaft zu stärken und damit auch einen Beitrag zur Stärkung der Versorgungssicherheit zu leisten.
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl wesentlicher Elemente der neuen Verordnung:
  • Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel wie elektrische Roller und Fahrräder und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh müssen eine verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung zum CO2-Fußabdruck beinhalten
  • Es wird ein digitaler Batteriepass für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh eingeführt. Auf diese Weise werden erstmals für den gesamten Lebenszyklus wesentliche Produktinformationen gesammelt und zur Verfügung gestellt. Nach einer Übergangsfrist sollen die Vorgaben ab 2026 und für den QR-Code ab 2027 gelten.
  • Batterien müssen ohne großen Aufwand durch die Verbraucher austauschbar sein. Das Produktdesign muss bis zum Jahr 2027 entsprechend angepasst werden. Bei leichten Verkehrsmitteln wie E-Räder und E-Roller müssen die Batterien von einem unabhängigen Fachmann ausgetauscht werden können. Nachdem die letzte Version einer Batterie auf dem Markt gekommen ist, muss sie dort mindestens fünf Jahre als Ersatzteil zur Verfügung stehen.
  • Vorgabe von Mindestanforderungen hinsichtlich der Haltbarkeit und Leistung von Industriebatterien, Batterien in leichten Verkehrsmitteln sowie Allzweck-Gerätebatterien.
  • Aufnahme von Vorgaben für die Sorgfaltspflicht bezüglich der Herkunft der in Batterien verwendeten Rohstoffe entlang der Lieferkette. Für KMU gelten dabei Ausnahmeregelungen.
  • Verankerung von Zielvorgaben für die Sammlung von Abfällen
  • Verankerung von Mindestmengen an zurückgewonnenen Materialien aus Altbatterien für Lithium, Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel
  • Verankerung von Mindestmenge an recyceltem Blei, Kobalt, Lithium und Nickel in der Produktion von neuen Batterien für Elektrofahrzeuge und Industriebatterien ab dem Jahr 2031.
Weitere Informationen und Erklärungen finden Sie hier.