Umwelt

Radon-Vorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt

Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet Inhaber von Betriebsstätten zu Schutzmaßnahmen vor dem radioaktiven Isotop Radon-222, wenn diese Betriebsstätten sich in sog. Radonvorsorgegebieten befinden. In diesen Gebieten ist zu erwarten, dass in einer beträchtlichen Anzahl von Gebäuden die gemittelte Radon-Aktivitätskonzentration über dem Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter Luft liegt. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt hat daher folgende Radon-Vorsorgegebiete festgelegt:
Landkreis Harz:
  • Einheitsgemeinde Stadt Falkenstein/Harz,
  • Einheitsgemeinde Stadt Harzgerode,
  • Einheitsgemeinde Stadt llsenburg (Harz),
  • Einheitsgemeinde Stadt Oberharz am Brocken,
  • Einheitsgemeinde Stadt Thale,
  • Einheitsgemeinde Stadt Wernigerode,
Landkreis Mansfeld-Südharz:
  • Einheitsgemeinde Stadt Allstedt,
  • Einheitsgemeinde Stadt Arnstein,
  • Einheitsgemeinde Stadt Hettstedt,
  • Einheitsgemeinde Lutherstadt Eisleben,
  • Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld,
  • Einheitsgemeinde Stadt Sangerhausen,
  • Einheitsgemeinde Südharz,
  • Verbandsgemeinde Goldene Aue,
  • Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra.
An Arbeitsplätzen in Vorsorgegebieten muss die Radon-Konzentration gemessen werden, wenn sich der Arbeitsplatz im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes befindet. Zudem gibt es eine Messverpflichtung für bestimmte Arbeitsplätze, wie z.B. in untertägige Bergwerken oder Wasserwerken. Eine vollständige Liste dieser Arbeitsplätze ist in der Anlage I des Strahlenschutzgesetzes enthalten. Dem Verantwortlichen obliegt es, innerhalb von 18 Monaten nach Festlegung des Radonvorsorgegebietes Messungen im Keller und Erdgeschoss über ein Jahr durch eine vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zugelassenen Messstelle vornehmen zu lassen. Überschreitet die Radon-Konzentration den o.g. Referenzwert, so hat der für den Arbeitsplatz Verantwortliche unverzüglich Maßnahmen zur Reduzierung zu ergreifen. Der Erfolg der Maßnahmen muss durch eine weitere Messung innerhalb von 24 Monaten überprüft werden. Außerdem sind die Arbeitsplätze beim Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt und dem Bergrecht unterliegende Arbeitsplätze beim Landesamt für Geologie und Bergwesen unverzüglich anzumelden. Weiterführende Informationen enthält die Internetseite des BfS.