Innovation und Umwelt

Ersatzbausstoffverordnung

Seit dem 1. August 2023 ist die neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV) als wesentlicher Teil der Mantelverordnung anzuwenden. Das Ziel der Verordnung ist die verstärkte Nutzung von Ersatzbaustoffen sowie die Herstellung einer  bundesweit einheitlichen Anwendung.
Die EBV löst die bisherigen Regelung in Sachsen-Anhalt ab, die im Leitfaden mineralische Abfälle festgehalten waren. Die Module  “Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen” (RsVminA) sowie “Einsatz von mineralischen Abfällen als qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe in techn. Bauwerken” sind obsolet. 
Ursprünglich enthielt der Entwurf der Verordnung auch Festlegungen zum Abfallende. Diese wurden in den letzten Bearbeitungen jedoch entfernt. Im Bundesumweltministerium wird stattdessen an einer eigenständigen Abfallende-Verordnung gearbeitet. Ein erstes Eckpunktepapier finden Sie hier.

Informationen für Sachsen-Anhalt sowie die Hinweise der LAGA finden Sie im Folgenden: