Regionalplanung

Regionalplanung

Die Regionalplanung ist das verbindende Glied zwischen der Landesentwicklungsplanung und der kommunalen Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne). Regionale Entwicklungspläne konkretisieren die Ziele und Grundsätze der Landesplanung, arbeiten regionsspezifische Struktur- und Entwicklungsprobleme auf und stimmen überregionale Belange mit regionalen Bedürfnissen ab.
Als längerfristige, vorausschauende, zusammenfassende, überörtliche und überfachliche raum- und siedlungsstrukturelle Entwicklungsplanung vereinen die Regionalen Entwicklungspläne staatliche, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kommunale Planungsabsichten.
Die IHK Magdeburg vertritt gegenüber den relevanten Planungsträgern abwägend und ausgleichend die Interessen betroffener Gewerbebetriebe. Die IHK setzt sich ein für attraktivere Standortbedingungen für die Wirtschaft und für eine Umsetzung des Planungsgrundsatzes nach § 2 Abs. 2 Ziffer 9 Raumordnungsgesetz (ROG): „Zu einer räumlich ausgewogenen, langfristig wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur sowie zu einem ausreichenden und vielfältigen Angebot an Arbeits- und Ausbildungsplätzen ist beizutragen. Zur Verbesserung der Standortbedingungen für die Wirtschaft sind in erforderlichem Umfang Flächen vorzuhalten, die wirtschaftsnahe Infrastruktur auszubauen sowie die Attraktivität der Standorte zu erhöhen. Für die vorsorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen sind die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen.“
Im Bezirk der IHK Magdeburg wirkt die IHK bei der Aufstellung und Änderung der Regionalen Entwicklungspläne in den Regionen Altmark, Harz und Magdeburg mit.
Nähere Informationen zu den drei Regionalen Entwicklungsplänen finden Sie rechts unter der Rubrik Weitere Informationen.