Erster Entwurf liegt aus bis 12.4.2024

Landesentwicklungsplan

Landesplanung ist die übergeordnete, überörtliche und koordinierte Planung der angestrebten räumlichen Entwicklung innerhalb eines Landes. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Landesplanung von den Ländern wahrgenommen.
Die wesentlichen Aufgaben der Landesplanung sind
  • Umstrukturierung und Neuaufbau der Wirtschaft,
  • Schaffung einer modernen Infrastruktur sowie
  • ökologische Sanierung als Grundlage für weitere Investitionen und zukunftssichere Arbeitsplätze.
  • Darüber hinaus soll auf die Entwicklung gleichwertiger Lebensbedingungen für die Bevölkerung in allen Teilen Sachsen-Anhalts hingewirkt werden.
Durch zusammenfassende, übergeordnete Raumordnungspläne und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen wird der Gesamtraum des Landes Sachsen-Anhalt und seine Teilräume entwickelt, geordnet und gesichert. Dabei sind
  1. Unterschiedliche Anforderungen aufeinander abzustimmen und auftretende Konflikte auszugleichen;
  2. Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen zu treffen.
Ökologische, ökonomische und soziale Anforderungen an die Raumnutzung müssen gleichwertig miteinander in Einklang gebracht werden. Dazu soll die Raumstruktur unter Beachtung der Erfordernisse der nachhaltigen Entwicklung so gestaltet werden, dass eine langfristige Entwicklung des Landes zu einem für die Bundesrepublik Deutschland und für Europa bedeutsamen Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kulturraum möglich wird.
Derzeit befindet sich der erste Entwurf des Landesentwicklungsplans in der öffentlichen Beteiligung. Vom 29. Januar bis 12. April 2024 können Anregungen, Bedenken und Hinweise vorgebracht werden. Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie hier.