Baurecht

Bauordnungsrecht

Durch die Novellierung ergeben sich u.a. folgende Neuregelungen:
  • Hinsichtlich der Energieeinsparung und der Bedeutung erneuerbarer Energien sind Solaranlagen an Gebäuden und Maßnahmen zum Zwecke der Energieeinsparung, wie beipielsweise Wärmedämmung, jetzt auch in den sogenannten Abstandsflächen von Gebäuden zulässig. Darüber hinaus brauchen Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen kein Baugenehmigungsverfahren mehr zu durchlaufen (Verfahrensfreiheit). Mit den Bestimmungen zu den Abstandsflächen bei Windkraftanlagen werden die Möglichkeiten des Repowerings erleichtert, ohne jedoch dabei den notwendigen Eigentumsschutz zu vernachlässigen.
  • Die neue Bauordnung bietet den Gemeinden zudem Regelungen für eine Satzungsmöglichkeit für Fahrradabstellplätze.
Das Gesetz trat am 1. September 2013 in kraft.
Bei Neubauvorhaben, Betriebserweiterungen und Nutzungsänderungen berät die IHK zu Fragen des Planungs- und Bauordnungsrechtes. Ein Schwerpunkt bildet die Unterstützung bei notwendigen behördlichen Abstimmungen, insbesondere mit den jeweiligen Bauordnungsämtern. Die IHK wird zudem bei der Novellierung und Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt beteiligt.