Förderprogramm

Dekarbonisierungsförderung gestartet

Die Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ ist aktuell bis zum 30. Juni 2024 befristet und wird auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) 1 der Europäischen Kommission gewährt.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Konsortien in Branchen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Sie   nehmen am Europäischen Emissionshandelssystem teil (außer Energieversorger) und verursachen prozessbedingte Treibhausgasemissionen. Die Anforderung, vom EU-Emissionshandel erfasst zu sein und prozessbedingte Treibhausgasemissionen aufzuweisen, bezieht sich dabei auf die Branche, in der Sie als Unternehmen tätig sind. Wichtig ist, dass Sie Anlagen betreiben oder planen, die sich einer solchen Branche zuordnen lassen und nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigungsbedürftig sind. Das gilt auch für Unternehmen, die Anlagen zur Herstellung alternativer Produkte planen, die Produkte, die in ihrer Herstellung prozessbedingte Emissionen verursachen, ersetzen.
  • Das antragstellende Unternehmen hat eine Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland und setzt das Projekt in Deutschland um.
Hochschulen, Universitäten und weitere Forschungseinrichtungen können im Auftrag eines antragsberechtigten Unternehmens als Projektpartner eingebunden werden.

Was ist förderfähig?

Förderfähig sind Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Emissionen, die geeignet sind, die Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren.
Die Förderung umfasst:
  • Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung ab Technologiereifegrad (TRL) 4,
  • Erprobung in Versuchs- und Pilotanlagen,
  • Investitionen in Anlagen im industriellen Maßstab.
Hierzu zählen Maßnahmen mit folgendem Fokus:
  • Treibhausgasarme/-neutrale Herstellungsverfahren,
  • Innovative und hocheffiziente Verfahren zur Umstellung auf strombasierte Verfahren,
  • Integrierte Produktionsverfahren sowie innovative Verfahrenskombinationen,
  • Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Alternativen zu Produkten, die in ihrer Herstellung prozessbedingte Emissionen verursachen,
  • Treibhausgasarme oder -neutrale Herstellungsverfahren für diese alternativen Produkte und Investitionen in Anlagen,
  • Brückentechnologien für substanzielle Schritte hin zur Treibhausgasneutralität,
  • Monitoring und Evaluierung zur Erfolgskontrolle.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
  • Projekte zur Grundlagenforschung (bis einschließlich TRL 3),
  • Projekte mit dem Schwerpunkt auf Energie- und Ressourceneffizienz oder auf Konstruktionstechniken im Leichtbau und
  • Projekte zur CO2-Speicherung (CCS) oder zur CO2-Abscheidung mit dem Ziel der CO2-Speicherung. 
Weitere Informationen finden Sie unter www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/foerderprogramm