Energiekrise

Umsatzsteuersenkung

Ab diesem Jahr ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 0 Prozent für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird (§12 UstG Abs. 3).
Dem Wortlaut nach fällt keine Umsatzsteuer mehr an, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher, allerdings nicht für den Netzanschluss.
Der Nullsteuersatz gilt nur für Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 geliefert/installiert werden. Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich. Erfolgt eine Erweiterung nach dem 1. Januar 2023, fällt beim Kauf der Komponenten einschließlich der Installation keine Umsatzsteuer an. Begünstigt ist auch der Austausch und die Installation defekter Komponenten einer Photovoltaikanlage. Reine Reparaturen ohne die gleichzeitige Lieferung von Ersatzteilen sind hingegen nicht begünstigt. Für Garantie- und Wartungsverträge gelten weiterhin 19 Prozent Umsatzsteuer.
Zudem werden Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen auch von der Einkommenssteuer befreit, was für neue und bestehende Anlagen gilt. Einige Einzelheiten müssen noch durch gesonderte Schreiben des Bundesfinanzministeriums – sogenannte BMF-Schreiben – geklärt werden. Diese werden wohl  veröffentlicht. 
Das Finanzamt Bayern veröffentlichte dazu kürzlich ein Merkblatt. Des Weiteren finden Sie auf den Seiten des BMF ein FAQ-Liste