Energiekrise

Härtefallhilfen ENERGIE

Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einen Antrag auf Energie-Härtefallhilfen stellen.

Antragsberechtigte

  • Unternehmen mit Hauptsitz und Verbrauchsstelle in Sachsen-Anhalt,
  • Selbständige mit erstem Wohnsitz und Verbrauchsstelle in Sachsen-Anhalt,
  • Müssen steuerlich in Sachsen-Anhalt geführt werden,
  • Müssen die KMU-Kriterien erfüllen,
  • Müssen von den Energiepreissteigerungen mit besonderer wirtschaftlicher Härte betroffen sein (Verdreifachung der Energiekosten im Betrachtungszeitraum).

Förderausschluss

  • Unternehmen und Selbständige, die nicht bei einem Finanzamt in Sachsen-Anhalt geführt werden,
  • Unternehmen und Selbständige ohne Betriebsstätte oder Sitz in Sachsen-Anhalt,
  • Unternehmen der Finanzdienstleistung (WZ 64),
  • Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (WZ 65),
  • Unternehmen der Energieversorgung (WZ 35),
  • Unternehmen die am oder seit 31.12.2021 durchgehend Unternehmen in Schwierigkeiten waren,
  • Unternehmen/Wirtschaftszweige, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat,
  • Vereine mit ausschließlich geselligem oder sportlichem Zweck,
  • Öffentliche Unternehmen,
  • Unternehmen, die Boni oder Dividenden gezahlt haben.

Definition des Härtefalls

a.) Verdreifachung Energie
* Mindestens Verdreifachung des Arbeitspreises je kWh Strom, Erdgas oder Fernwärme in zwei aufeinander folgenden Monaten zwischen Juni und November 2022 (brutto) gegenüber 2021
ODER
* Mindestens Verdreifachung der Energiekosten für Heizöl, Holz und Flüssiggas zwischen Juni und Dezember 2022 gegenüber dem durchschnittlichen Bezugspreis der Jahre 2018-2021
UND
b.) Hierdurch muss es zu einer Existenzgefährdung gekommen sein:
Nachweis erfolgt durch die Darstellung, das operativer Cash-Flow im 2. HJ 2022 gegenüber 2. HJ 2021 um mind. 25 % gesunken ist
UND
c.) Liquiditätsplan
Eine positive Prognose ist über einen Liquiditätsplan nachzuweisen.

Prüfender Dritter 

Bei Unternehmen mit mehr als 9  Mitarbeitenden sind Liquiditätsplan und Cash-Flow-Berechnung von einem prüfenden Dritten zu bestätigen. Als prüfende Dritte gelten Steuerberater.

Art, Umfang und Höhe des Zuschusses

  • Einmalige, nicht rückzahlbare Leistung,
  • Für Strom in Höhe des Abschlages für November 2022,
  • Für Erdgas oder Fernwärme in Höhe des Abschlags für November 2022,
  • Für nicht leitungsgebundene Energieträger in Höhe des Monatsdurchschnitts für November 2022,
  • Kumulierung mit anderen Bundes- oder Landesmitteln möglich,
  • Mindestbetrag: 2.000 EUR,
  • Höchstbetrag: 100.000 EUR.

Verfahren

  • Antragstellung ist ausschließlich über die Online-Antragstellung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt möglich.
  • Antragstellung kann voraussichtlich ab 29.03. bis 30.9.2023 erfolgen.
  • Auszahlungen erfolgen ausschließlich auf die beim Finanzamt hinterlegte Bankverbindung.
  • Mit Auszahlung gilt die Billigkeitsleistung als zweckentsprechend verwendet.
  • Das Finanzamt wird – wie bei den Corona-Hilfen – nach Mitteilungs-VO über die Höhe der Zahlung informiert.
  • Gewährung erfolgt nach der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022. Die Einhaltung der Grenzen muss geprüft werden.
  • Die Billigkeitsleistung ist als Einnahme zu versteuern.
  • Bewilligungen erfolgen bis spätestens 31.03.2024.

Endabrechnung

6 Monate nach Bewilligung hat der Zuwendungsempfänger der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einen Fragebogen zu übersenden und mitzuteilen, 
  • ob das Unternehmen noch am Markt tätig oder insolvent oder eingestellt ist,
  • ob die Zahl der Beschäftigten gesunken, gestiegen oder gleich geblieben ist,
  • ob die Härtefallhilfe einen wesentlichen Beitrag zum Fortbestand des Unternehmens beigetragen hat.
  • Bei Nichtmitwirkung kann die Billigkeitsleistung widerrufen werden.