Beratungsleistung

Update zum Förderprogramm „go-digital“

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In der Zeit vom 1. Februar 2023 bis einschließlich 31. März 2023 können Anträge auf Neu- sowie Nachautorisierungen für die Module „Digitalisierungsstrategien“ und „Datenkompetenz – go-data“ gestellt werden.
Insgesamt 72 Millionen EUR Fördermittel stellte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) ab Januar 2022 zur Verfügung, um den Fördertopf „go-digital“ wieder aufzufüllen.
Das Programm „go-digital“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, die eigene Digitalisierung voranzutreiben. Neben der Verlängerung des Förderprogramms bis Ende 2024 werden die Unternehmen noch zielgerichteter bei den Digitalisierungsprojekten unterstützt.
Praxiswirksam bietet das Programm “go-digital“ Beratungsleistungen, um mit technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, der Digitalisierung des Geschäftsalltags oder dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten. Dabei stehen folgende Bereiche im Blickfeld:
  • IT-Sicherheit
  • Digitale Markterschließung
  • Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Datenkompetenz (NEU ab 01.01.2022)
  • Digitalisierungsstrategie (NEU ab 01.01.2022)
Das Fördermodul Datenkompetenz soll die Beteiligung an Datenökonomie beschleunigen und Hemmnisse abbauen. Mit dem Modul Digitalisierungsstrategie wird die intensive und individuelle Auseinandersetzung mit dem gesamten Digitalisierungsvorhaben unterstützt.

Umfang der geförderten Beratungsleistungen “go-digital”

  1. Analyse des Unternehmens, um geeignete Digitalisierungsmaßnahmen zu empfehlen und den zeitlichen und finanziellen Aufwand abschätzen (grobes Realisierungskonzept)
  2. Erstellung eines Umsetzungsplanes und administrative Begleitung des Projektes bis zur Umsetzung
Die Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro netto gefördert. Das geförderte Unternehmen zahlt nur den Eigenanteil an das Beratungsunternehmen. Der Umfang der Förderung beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten.

Überblick über die Neuerungen  

  • Für die neuen Module kann im Zeitfenster vom 01.02.2022 – 31.03.2023 eine Nachautorisierung beantragt werden; gleiches gilt für Neuautorisierungen in allen Modulen. Insbesondere in den neuen Modulen „Digitalisierungsstrategie“ und „Datenkompetenz“ („go-data“) besteht ein großer Bedarf an qualifizierten Beraterinnen und Beratern.  Antrag auf Autorisierung als Beratungsunternehmen stellen
  • Neben den neuen förderbaren Leistungen, gibt es auch nicht mehr förderbare Leistungen – z. B. die erstmalige Erstellung und die Anpassung einer bestehenden Webseite.
  • Alle autorisierten Beratungsunternehmen müssen für die Antragstellung im Besitz einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur gemäß der Richtlinie der Bundesnetzagentur sein.
  • Eine Unterteilung von Haupt- und Nebenmodulen entfällt, somit kann ein Projekt in einem Modul (inklusive IT-Sicherheit-Pflichtberatung) auch volle 30 Beratertage umfassen.
Alle Informationen zur Umsetzung und dem Förderprozess von „go-digital“ finden Sie unter www.innovationberatung-foerderung.de
Die bisherige Förderrichtlinie ist am 31.12.2021 ausgelaufen. Die neue Richtlinie finden Sie hier.