Karte Sperren - Missbrauch verhindern

Sperren der Signaturkarte

Haben Sie die Signaturkarte verloren oder unauffindbar verlegt, dass muss ein Missbrauch der Signaturkarte dringend verhindert werden. 
Denn es muss klar sein: 
Wer die Möglichkeit hat,  eine fremde Signaturkarte zu benutzen – also die Karte und die PIN besitzt - kann rechtskräftig in dessen Namen agieren. Jede mit einem digitalen Signaturschlüssel erzeugte elektronische Signatur wird grundsätzlich dem Inhaber des Zertifikats zugeordnet, sofern das Zertifikat zum Zeitpunkt der Erzeugung gültig war und nicht anderen Fakten die Vermutung widerlegen, dass die elektronische Signatur willentlich erzeugt wurde.
Lassen Sie die qualifizierte Signaturkarte bei Verlust dringend sperren!

Sperren mit SMS-TAN-Verfahren

Haben Sie bereits bei der Beantragung des Zertifikats bereits Ihre Mobilfunknummer hinterlegt oder dieses nachträglich veranlasst, können Sie über das SMS-TAN Verfahren, das Zertifikat sperren.
Dann geht es einfach und schnell. Sie fordern nach Eingabe der Antrags-ID oder Karten-ID und Auswahl der Art der Sperrung (Antragsteller/Organisation) eine SMS-TAN an. An die bei D-Trust registrierte Mobilfunknummer wird eine SMS versandt, diese enthält eine TAN. Mit dieser TAN bestätigen Sie die Sperrung. Weitere Informationen finden Sie hier
Sie erhalten als Bestätigung der erfolgreichen Sperrung eine E-Mail. Sollten Sie diese E-Mail nicht innerhalb von 30 Minuten erhalten, sollten Sie das Zertifikat schriftlich sperren.

Sperren mit schriftlichem Sperrauftrag 

Die Sperrung ist auch über einen schriftlichen Sperrauftrag an den D-Trust-Sperrdienst möglich. Senden Sie diesen an die folgenden Adresse:

D-TRUST GmbH
Sperrdienst
Kommandantenstraße 15
10969 Berlin.

Wenn Sie die Sperrung schriftlich vornehmen, wird Ihre Sperrberechtigung anhand Ihrer persönlichen Angaben und Ihrer handschriftlichen Unterschrift überprüft. Als Unterschriftenprobe dient dazu die Unterschrift, die Sie im Rahmen der Antragstellung geleistet haben. Die Sperrung wird dann an dem Tage durchgeführt, an dem das Schreiben beim Sperrdienst der Zertifizierungsstelle der D-TRUST GmbH eingetroffen ist.
Hinweis: Eine rückwirkende Sperrung ist nicht möglich, auch eine vorübergehende Sperrung ist vom Signaturgesetz ausgeschlossen, da eine einmal vorgenommene Sperrung nicht rückgängig gemacht werden kann.

Sperren, wenn das Zertifikat nicht mehr benötigt wird

Sobald Sie Ihre Signaturkarte nicht mehr benötigen, sollten Sie diese sperren lassen und unbrauchbar machen.
Beachten Sie dabei unbedingt, dass Sie alle mit dieser Karte verschlüsselten Daten nur wieder mit genau dieser Karte und den dazugehörigen Schlüsseln und PINs entschlüsseln können. Das bedeutet, Karte und PIN entweder sicher aufzubewahren oder die Daten vor der Kartenvernichtung zu entschlüsseln.
Sollten Sie die Karte aufbewahren, können Sie durch eine dreimalige Falscheingabe des PINs mit der Bezeichnung "SPECIFIC" den Signaturschlüssel unbrauchbar machen.
Wenn Sie noch Fragen zur Sperrung haben, wenden Sie sich bitte an D-Trust GmbH per E-Mail unter service@d-trust.net sowie telefonisch an 030 / 259391 0.