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Weiterbildungsstipendium

Erhöhung des Förderhöchstbetrags zum 1. Januar 2025
Im Weiterbildungsstipendium steigt zum 1. Januar 2025 der Förderhöchstbetrag von 8.700 Euro auf 9.135 Euro. In der Regel stehen den Stipendiatinnen und Stipendiaten somit 3.045 Euro pro Jahr zur Verfügung. Damit wird das Weiterbildungsstipendium noch attraktiver. Der neue Höchstbetrag gilt für alle Stipendiaten, die ab dem 1. Januar 2025 neu aufgenommen werden oder sich zu diesem Zeitpunkt noch im Programm befinden.
Durch die Begabtenförderung (Weiterbildungsstipendium) können Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre alt sind, finanziell unterstützt werden.
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, sich in Ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern. Lebenslanges Lernen ist ein Baustein für den beruflichen Erfolg. Nach der Ausbildung durchstarten und Weiterbildungsstipendium – Durchstarten für Berufseinsteiger schau dir die Spots an.
Bewerbungsschluss 31. Januar
bei der Industrie- und Handelskammer Magdeburg.

Wer kann sich bewerben?

Gefördert werden kann, wer:
  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat,
  • die Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten beziehungsweise der Durchschnittsnote 1,9 bestanden hat,
  • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.
Achtung: Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, garantiert Ihnen das nicht automatisch eine Aufnahme in das Förderprogramm. Meistens liegen mehr Bewerbungen vor, als Stipendiatenplätze zur Verfügung stehen. Es entscheidet ein Auswahlverfahren.
Bewerbungsschluss ist der 31. Januar. Bitte beachten Sie, dass uns bis zu diesem Datum Ihr Antrag vorliegen muss, da sonst eine Aufnahme ausgeschlossen ist.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:
  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der höheren Berufsbildung (zum Beispiel Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau),
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (zum Beispiel Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement),
  • unter bestimmten Voraussetzungen auch ein berufsbegleitendes Studium.
Es gibt eine Vielzahl von Angeboten der verschiedensten Veranstalter. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus. Über die Förderfähigkeit entscheidet die IHK.
Wie Ihre IHK Sie bei ihren persönlichen Weiterbildungsplänen unterstützt sehen Sie hier im Video.

Wie lange wird gefördert?

Die Förderung beträgt bis zu 8.700 Euro in maximal drei Jahren – bei einem Eigenanteil von zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Sie muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der IHK beantragt werden.
Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung zur Verfügung. Das Förderprogramm wird von der Industrie- und Handelskammer betreut, bei der das Berufsausbildungsverhältnis des Antragstellers eingetragen war. Sie übernimmt die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten, entscheidet nach Maßgabe der Förderrichtlinien über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnet die förderfähigen Maßnahmekosten und zahlt die Förderbeiträge aus.

Was ist bei der Förderung zu beachten?

Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:
  • Maßnahmekosten,
  • Fahrtkosten,
  • Aufenthaltskosten,
  • Prüfungskosten,
  • Notwendige Arbeitsmittel.
IT-Bonus: Stipendiaten haben die Möglichkeit, in ihrem ersten Förderjahr zusammen mit einer Weiterbildung einen Zuschuss zum Erwerb eines Computers in Höhe von 250 EUR zu beantragen. Es ist nicht erforderlich, dass bei der beantragten Weiterbildung ein Computer als notwendiges Arbeitsmittel aufgeführt ist.
Der IT-Bonus wird nur für Geräte gewährt, die im ersten Förderjahr der beantragten Weiterbildung angeschafft wurden. Vor Aufnahme ins Förderprogramm oder nach Ende des ersten Förderjahres gekaufte Geräte sind nicht zuschussfähig. Auch mit dem IT-Bonus darf der Förderhöchstbetrag von 8.700 EUR nicht überschritten werden! Ebenso ist auch der zehnprozentige Eigenanteil bei der Festsetzung des IT-Bonus zu berücksichtigen.

Ansprechpartner

Ansprechpartner/-in in allen Fragen zum Weiterbildungsstipendium ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen war. Die Industrie- und Handelskammer Magdeburg ist eine dieser Stellen.
Ansprechpartnerin in der IHK Magdeburg ist Lisa-Marie Götze,
Telefon: 0391/56 93 – 131, E-Mail: Lisa-Marie.Goetze@magdeburg.ihk.de
Mehr Informationen zum Thema finden Sie auch unter: http://www.sbb-stipendien.de.

Bewerbung

Die Bewerbung hat folgenden Ablauf:
Sie klären für sich, ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen.
Sie nehmen Kontakt mit Ihrer zuständigen Stelle auf.
Die zuständige Stelle sendet Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu (Stammblatt, Informationen über Bewerbungsfristen).
Sie senden das ausgefüllte Stammblatt mit den erforderlichen Belegen (Kopie des Prüfungszeugnisses und weitere Unterlagen) an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihre Aufnahme.
Sie erhalten das Ergebnis (Zusage oder Absage) per Post. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.
Bewerbungsschluss in der Industrie- und Handelskammer Magdeburg ist der 31. Januar eines jeden Jahres.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie auch unter: http://www.sbb-stipendien.de.