§34a Unterrichtung

Allgemeine Informationen

Voraussetzungen
Für alle Bereiche, die nicht der verpflichtenden Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO unterliegen, ist der Unterrichtungsnachweis Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet die Bewachungsverordnung.

Die Unterrichtung muss jeder nachweisen, der mit der Durchführung/Organisation der entsprechender Bewachungsaufgaben unmittelbar befasst ist.
Dieses betrifft:
  • Wachpersonal in Bewachungsunternehmen,
  • Selbständige,
  • gesetzliche Vertreter juristischer Personen und
  • die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Personen.
Die Unterrichtung nach § 34 a GewO für Arbeitnehmer ermöglicht eine Beschäftigung bei einem Sicherheitsunternehmen, zum Beispiel in den Bereichen:
  • Objekt- und Werkschutz
  • Revier- und Streifenwachdienst
  • Geld- und Werttransport
  • Empfangsdienst im Objektschutz mit Zugangskontrolle
  • Personenschutz
  • Veranstaltungsschutz etc.
  • Bewachungstätigkeiten in Asylbewerberheimen

Das wichtigste in Kürze
  • Die Unterrichtung umfasst 40 Stunden montags bis freitags in Vollzeit von 09:00 bis 16:00 Uhr in den Räumen der IHK Magdeburg, Salzwedel und Wernigerode
  • Die Termine werden in der Regel monatlich angeboten
  • Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache
  • Die Teilnahmegebühr beträgt 360,00 €
  • Es besteht eine 100-prozentige Anwesenheitspflicht!
Hinweis:
Die Kenntnisse der unterrichteten Themen werden durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen überprüft. Der Unterrichtsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse, mangelnder inhaltlicher Kenntnisse sowie bei Fehlzeiten verweigert werden.