§ 34a Unterrichtung Bewachung
§ 34a Unterrichtung Bewachung
Wer muss die Unterrichtung nachweisen?
Für alle Tätigkeiten, die nicht der verpflichtenden Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO unterliegen, ist der Unterrichtungsnachweis Voraussetzung für die Ausübung. Durchführungsbestimmungen und weitere Details sind in der Bewachungsverordnung geregelt (gesetzliche Grundlage ist § 34a).
Die Unterrichtung muss jeder nachweisen der nicht selbstständiger Gewerbetreibender (also Angestellter) ist und gleichzeitig eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernimmt.
Die Unterrichtung nach § 34 a GewO für Arbeitnehmer ermöglicht eine Beschäftigung bei einem Sicherheitsunternehmen, zum Beispiel in den Bereichen:
- Objekt- und Werkschutz
- Revier- und Streifenwachdienst
- Geld- und Werttransport
- Empfangsdienst im Objektschutz mit Zugangskontrolle
- Personenschutz
- Veranstaltungsschutz mit Ausnahme zugangsgeschützter Großveranstaltungen
- Bewachungstätigkeiten in Asylbewerberheimen ohne Leitungsfunktion
Wie läuft die Unterrichtung ab?
Für die Teilnahme an einer Unterrichtung bei der IHK Magdeburg ist ein gültiger Identitätsnachweis notwendig. Was als Identitätsnachweis gilt, wird ausdrücklich in einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, u. a. im PAuswG, PaßG, AufenthVO, AufenthG, AsylG, geregelt.
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Ausreichende Sprachkenntnisse sind Voraussetzung für die Anmeldung und Teilnahme am Unterrichtungsverfahren. Die Sprachkenntnisse müssen mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 (§ 6 Abs. 1 BewachV) liegen. Die IHK behält sich vor, die Sprachkenntnisse zu überprüfen und Teilnehmern mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen den Unterrichtsnachweis oder die weitere Teilnahme an der Unterrichtung zu versagen.
Es besteht eine 100-prozentige Anwesenheitspflicht! Ein Umsetzen in einen anderen Termin, ein Tausch von Teilnehmern sowie das Nachholen von Fehlzeiten und Verspätungen sind grundsätzlich nicht möglich.
Durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen wird getestet, ob die Teilnehmer mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften, den fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut sind.
Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Bescheinigung?
- ein gültiger Identitätsnachweis
- deutsche Sprachkenntnisse (mindestens Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
- Teilnahme ohne Fehlzeiten und Verspätungen
- Kenntnisse der unterrichteten Themen
Liegen die zuvor genannten Voraussetzungen nicht komplett vor, kann gemäß den Vorgaben der Bewachungsverordnung, in Verbindung mit § 34a Gewerbeordnung, keine Unterrichtungsbescheinigung ausgehändigt werden.
Was kostet mich die Unterrichtung?
Die Gebühren werden laut gültigem Gebührentarif der IHK Magdeburg erhoben.
Im Übrigen treffen die Regelungen der gültigen Gebührenordnung zu.
Wie melde ich mich zur Unterrichtung an?
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich elektronische Einladungen versenden. Daher ist die Angabe einer personalisierten E-Mail-Adresse (privat oder dienstlich) zwingend erforderlich. Die Einladungen werden direkt an diese Adresse versendet. Handelt es sich nicht um die personalisierte E-Mail-Adresse des Teilnehmers, kann die Anmeldung nicht berücksichtigt werden und wird abgelehnt.
Die Terminübersicht, die Anmeldefristen und die Platzkapazitäten finden Sie in der Online-Anmeldung.
Bitte beachten Sie, dass wir vorrangig Anmeldungen von Teilnehmern aus dem Kammerbereich der IHK Magdeburg akzeptieren.
Ob Sie dem Kammerbereich der IHK Magdeburg zugehörig sind, können Sie hier prüfen: Kammerfinder
Ob Sie dem Kammerbereich der IHK Magdeburg zugehörig sind, können Sie hier prüfen: Kammerfinder
Wichtige Hinweise zur Anmeldung
Die Teilnahme an der Unterrichtung ist ausschließlich nach vorheriger Anmeldung und Vorabzahlung möglich. Ab dem Jahr 2026 erfolgt die Bezahlung ausschließlich für Selbstzahler über das elektronische Zahlungsverfahren (ePayment). Durch die Umstellung auf ePayment wird Ihre Anmeldung schneller und effizienter bearbeitet. Folgende Bezahlarten stehen Ihnen zur Verfügung
• Kreditkarte (VISA)
• PayPal
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der digitalen Umstellung.
Die Teilnahme an der Unterrichtung ist ausschließlich nach vorheriger Anmeldung und Vorabzahlung möglich. Ab dem Jahr 2026 erfolgt die Bezahlung ausschließlich für Selbstzahler über das elektronische Zahlungsverfahren (ePayment). Durch die Umstellung auf ePayment wird Ihre Anmeldung schneller und effizienter bearbeitet. Folgende Bezahlarten stehen Ihnen zur Verfügung
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Bitte nutzen Sie die Kostenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 555 KB), wenn die Kosten durch Dritte übernommen werden und laden Sie diese und andere Nachweise direkt bei der Onlineanmeldung mit hoch.
Für Informationen zum Datenschutz lesen Sie bitte das Beiblatt zum Thema Datenschutz.
Wie melde ich mich von der Unterrichtung ab?
Bitte benachrichtigen Sie uns vor Beginn der Unterrichtung schriftlich (auch per E-Mail), wenn Sie zum angemeldeten Termin verhindert sind. Nur dann gelten Sie als entschuldigt und bekommen Gebühren laut unseren Rücktrittregelungen erstattet. Ein Umsetzen in ein anderen Termin, ein Tausch von Teilnehmern sowie das Nachholen von Fehlzeiten ist nicht möglich. Sie können sich dann nur erneut zu einem nächstmöglichen Termin gebührenpflichtig anmelden.
Wie kann ich mich vorbereiten?
Mit der Trainings-App zur 40-stündigen Unterrichtung nach § 34a GewO im Bewachungsgewerbe.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: App: IHK GewO 34a