Spielhallengesetz
Am 1. Juli 2021 ist der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüStV) in Kraft getreten (§ 35 GlüStV 2021). Hierdurch wurde ein Spielersperrsystem eingeführt, welches Betreiber von Lokalen, Hotels und Gaststätten mit Glücksspielautomaten betrifft.
Weitere Informationen finden Sie hier: Spielhallengesetz
Was kostet mich die Schulung?
Die Gebühren werden laut gültigem Gebührentarif der IHK Magdeburg erhoben.
Im Übrigen treffen die Regelungen der gültigen Gebührenordnung zu.
Wie melde ich mich zur Schulung an?
Ab dem 01. Januar 2025 versenden wir ausschließlich nur noch elektronische Einladungen. Die Umstellung erfolgt um unsere Prozesse effizienter zu gestalten. Dazu benötigen wir ausschließlich die persönliche E-Mail-Adresse vom Teilnehmer.
Die Terminübersicht, die Anmeldefristen und die Platzkapazitäten finden Sie in der Online-Anmeldung.