Glücksspielrecht

Spielhallengesetz

Am 1. Juli 2021 ist der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüStV) in Kraft getreten (§ 35 GlüStV 2021). Hierdurch wurde ein Spielersperrsystem eingeführt, welches Betreiber von Lokalen, Hotels und Gaststätten mit Glücksspielautomaten betrifft.

Weitere Informationen finden Sie hier: Spielhallengesetz

Was kostet mich die Schulung?

Die Gebühren werden laut gültigem Gebührentarif der IHK Magdeburg erhoben.
Im Übrigen treffen die Regelungen der gültigen Gebührenordnung zu.

Wie melde ich mich zur Schulung an?

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich elektronische Einladungen versenden. Daher ist die Angabe einer personalisierten E-Mail-Adresse (privat oder dienstlich) zwingend erforderlich. Die Einladungen werden direkt an diese Adresse versendet. Handelt es sich nicht um die personalisierte E-Mail-Adresse des Teilnehmers, kann die Anmeldung nicht berücksichtigt werden und wird abgelehnt.
Die Terminübersicht, die Anmeldefristen und die Platzkapazitäten finden Sie in der Online-Anmeldung.
Die Schulungen erfolgen mündlich und in deutscher Sprache. Deshalb müssen die Teilnehmer mindestens über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen verfügen.