Wirtschaftsfachwirt/-in (Geprüfte/-r)

Wichtiger Hinweis! Das Fortbildungs-Infocenter (FOBI) wird in der IHK Magdeburg am 1. Mai 2025 eingeführt. Ab diesem Datum erfolgt die Anmeldung zur Prüfung papierlos über FOBI. Bitte beachten Sie, dass wir nur bis zum 30. April 2025 Anmeldungen in Papier entgegen nehmen. Die bereits angemeldeten Prüflinge erhalten automatisch ein Registrierungsschreiben, um FOBI zu nutzen. Für die Registrierung wird zwingend eine personenbezogene E-Mail Adresse benötigt.
Dieser Weiterbildungsabschluss ist eine Fortbildung für kaufmännische oder verwaltungstechnische Ausbildungsberufe.Wirtschaftsfachwirte und Wirtschaftsfachwirtinnen arbeiten in allen Branchen und Bereichen und sind nicht auf spezielle Wirtschaftszweige beschränkt. Sie können in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen.
Sie sind ebenfalls in der Lage betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens zu erkennen, zu analysieren und einer Lösung zuführen, Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen und anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.

Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung

Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis
Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatz 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre persönlichen Zulassungsvoraussetzungen bei der zuständigen IHK prüfen zu lassen.
Ihre Unterlagen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 389 KB) zur Überprüfung senden Sie bitte an das Postfach weiterbildung@magdeburg.ihk.de

Inhalte der Prüfung

Prüfungsrelevante Fächer der IHK-Prüfung zum/zur „Geprüften Wirtschaftsfachwirt/Geprüften Wirtschaftsfachwirtin” sind:

I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

  1. Volks- und Betriebswirtschaft
  2. Rechnungswesen
  3. Recht und Steuern
  4. Unternehmensführung

II. Handlungsspezifische Qualifikationen

  1. Betriebliches Management,
  2. Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling,
  3. Logistik,
  4. Marketing und Vertrieb,
  5. Führung und Zusammenarbeit.
Nähere Auskünfte zur IHK-Prüfung und zu den Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erteilt die Industrie- und Handelskammer Magdeburg, Bereich Weiterbildung.

Anmeldung

Die Anmeldung können Sie über das Fortbildungs-Infocenter (FOBI) vornehmen.
Der Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfungen ist der 1.12. des Vorjahres.
Der Anmeldeschluss für die Herbstprüfungen ist der 1.06. des laufenden Jahres.