Netzmeister/-in (Geprüfte/-r)
Wichtiger Hinweis! Das Fortbildungs-Infocenter (FOBI) wird in der IHK Magdeburg am 1. Juni 2025 eingeführt. Ab diesem Datum erfolgt die Anmeldung zur Prüfung papierlos über FOBI. Bitte beachten Sie, dass wir nur bis zum 31.05.2025 Anmeldungen in Papier entgegen nehmen. Die bereits angemeldeten Prüflinge erhalten automatisch ein Registrierungsschreiben, um FOBI zu nutzen. Für die Registrierung wird zwingend eine personenbezogene E-Mail Adresse benötigt.
Bei der neuen Fortbildungsordnung zum Netzmeister sind vier Meisterabschlüsse in einer Rechtsvorschrift verankert. Der Geprüfte Netzmeister kann aus den vier Handlungsfeldern Fernwärme, Gas, Strom und Wasser auswählen. Jede der vier Fachrichtungen ermöglicht einen eigenen Meisterabschluss.
Bei einer einspartigen Ausrichtung wird ein Handlungsfeld gewählt und geprüft. Wird eine mehrspartige Meisterqualifikation angestrebt, so erfolgt eine zweite Prüfung in einer weiteren Sparte. Dabei ist es unabdingbare Voraussetzung, dass einschlägige Berufserfahrungen in der weiteren Sparte vorliegen, in der die Prüfung angestrebt wird.
Ein Netzmeister hat folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Mitwirken bei der Planung von Netzen nach versorgungsgebietsspezifischen Parametern; Bauen von Netzen nach bautechnischen Anforderungen, Normen und planerischen Vorgaben sowie Überwachen von Qualität, Sicherheit und Baufortschritt; Betreiben und Überwachen von Netzen und Anlagen im Hinblick auf Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen; planen und Überwachen des Einsatzes von Betriebsmitteln; Erkennen und Beurteilen von Störungen sowie Einleiten von Maßnahmen zur Behebung im Rahmen des Störungsmanagements; Veranlassen und Überwachen der Instandhaltung; Erstellen und Auswerten von bau- und betriebsrelevanten Dokumentationen;
- Planen von Arbeitsabläufen und Personaleinsatz sowie Erstellen von Arbeitsplänen, Bereitschafts- und Notfallplänen, Ausstellen von Bugeds , Vorbereitung von Leistungen, Überwachen, Aufmessen und Abnehmen von Baumaßnahmen; Abrechnung, Koordinieren der Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten und Dritten;
- Führen der Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung ihrer Befähigungen; Anleiten der Mitarbeiter zu selbständigem und verantwortlichem Handeln
Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung
Zum Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
a) eine mit Erfolg abgelegte Fortbildungsprüfung zum "Geprüften Netzmonteur" oder
b) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der wesentliche Bezüge zu dem zu prüfenden Handlungsfeld hat und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
c) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
d) eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis
Zum Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
a) das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
b) zu der genannten Berufspraxis mindestens ein weiteres Jahr einschlägige Berufspraxis.
Die einschlägige Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines "Geprüften Netzmeisters" haben, sie muss in dem Handlungsfeld nachgewiesen werden, in dem der Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" abgelegt werden soll.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre persönlichen Zulassungsvoraussetzungen bei der zuständigen IHK prüfen zu lassen.
Ihre Unterlagen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 389 KB) zur Überprüfung senden Sie bitte an das Postfach weiterbildung@magdeburg.ihk.de
Umsetzung der Besonderen Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Netzmeister/Geprüfte Netzmeisterin“Die Industrie- und Handelskammer Magdeburg führt seit Januar 2019 die Prüfung in der Handlungsspezifischen Qualifikation im Handlungsbereich „Strom“ nur noch als Gesamtprüfungsteil durch.Es wird keine Befreiung von Handlungsbereichen in diesem Handlungsfeld mehr erfolgen, sollte der Antragsteller bereits einen Abschluss in einem anderen Handlungsfeld, wie Gas, Fernwärme oder Wasser, abgelegt haben.Es ist der gesamte Handlungsbereich „Strom“ (Organisation, Technik und Fachgespräch) als Prüfung abzulegen.Im Fall des Bestehens wird dem Teilnehmer ein Zeugnis ausgestellt.
Inhalt der Prüfung
Die Qualifikation zum "Geprüften Netzmeister" umfasst:
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
- Grundlegende Qualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikationen
Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Weitere Informationen zur IHK-Prüfung entnehmen Sie der Besonderen Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung "Geprüfter Netzmeister/Geprüfte Netzmeisterin".