Meister/-in für Kraftverkehr (Geprüfte/-r)

Wichtiger Hinweis! Das Fortbildungs-Infocenter (FOBI) wird in der IHK Magdeburg am 1. Juni 2025 eingeführt. Ab diesem Datum erfolgt die Anmeldung zur Prüfung papierlos über FOBI. Bitte beachten Sie, dass wir nur bis zum 31.05.2025 Anmeldungen in Papier entgegen nehmen. Die bereits angemeldeten Prüflinge erhalten automatisch ein Registrierungsschreiben, um FOBI zu nutzen. Für die Registrierung wird zwingend eine personenbezogene E-Mail Adresse benötigt.

Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer oder Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  1. das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen jeweils mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben nach § 1 Absatz 3 der Prüfungsverordnung für Meister/-in für Kraftverkehr (Geprüfte/r) aufweisen.
Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit)erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre persönlichen Zulassungsvoraussetzungen bei der zuständigen IHK prüfen zu lassen.
Ihre Unterlagen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 389 KB) zur Überprüfung senden Sie bitte an das Postfach weiterbildung@magdeburg.ihk.de

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen hat, folgende Aufgaben eines Kraftverkehrsmeisters/Industriemeisters als Führungskraft zwischen Planung und Ausführung in dem ihm übertragenen Aufgabenbereich wahrzunehmen:
  • Mitwirken bei der Planung und Einrichtung der Betriebsmittel; Überwachen der Betriebsmittel im Hinblick auf Qualitätsanforderungen und Störungen; Veranlassen der Instandhaltung und Verbesserung der Betriebsmittel;
  • Übertragen der Aufgaben unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte auf die Mitarbeiter entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung; Einarbeitung und Anleitung der Mitarbeiter; Anstreben eines partnerschaftlichen Verhältnisses zu den Mitarbeitern; Weiterleiten der Anregungen und Anliegen der Mitarbeiter mit einer eigenen Beurteilung; Bemühen um Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat; berufliche Bildung der Mitarbeiter;
  • Überwachen der Kostenentwicklung sowie der Arbeitsleistung; Sicherstellen der Kontrollen der ein- und ausgehenden Beförderungsmittel und -güter; Beeinflussen der Beförderungsvorbereitung zur Gewährleistung einer störungsfreien und termingerechten Beförderung; Hinwirken auf eine reibungslose Zusammenarbeit im Betriebsablauf; Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten;
  • Durchführen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung in Abstimmung mit den im Betrieb mit der Arbeitssicherheit befassten Stellen und Personen.