Industriemeister/-in Fachrichtung Metall (Geprüfte/-r)
Wichtiger Hinweis! Das Fortbildungs-Infocenter (FOBI) wird in der IHK Magdeburg am 1. Juni 2025 eingeführt. Ab diesem Datum erfolgt die Anmeldung zur Prüfung papierlos über FOBI. Bitte beachten Sie, dass wir nur bis zum 31.05.2025 Anmeldungen in Papier entgegen nehmen. Die bereits angemeldeten Prüflinge erhalten automatisch ein Registrierungsschreiben, um FOBI zu nutzen. Für die Registrierung wird zwingend eine personenbezogene E-Mail Adresse benötigt.
Der geprüfte Industriemeister Metall ist befähigt, in Betrieben unterschiedlicher Größen und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Er kann sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einstellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitgestalten.
Umfang der Industriemeisterqualifikation
Die Qualifikation zum Industriemeister umfasst:
- berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen,
- fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen,
- handlungsspezifische Qualifikationen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbildereignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungs-nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die Prüfung zum Industriemeister gliedert sich in die Prüfungsteile:
- fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- handlungsspezifische Qualifikationen
Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach ein mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteiles "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
- in den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Absatz 3 der Verordnung haben.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre persönlichen Zulassungsvoraussetzungen bei der zuständigen IHK prüfen zu lassen.
Ihre Unterlagen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 389 KB) zur Überprüfung senden Sie bitte an das Postfach weiterbildung@magdeburg.ihk.de
Inhalt der Prüfung:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
- Rechtsbewusstes Handeln,
- Betriebswirtschaftliches Handeln,
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
- Zusammenarbeit im Betrieb,
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten.
Handlungsspezifische Qualifikationen:
- Handlungsbereich Technik (Betriebstechnik, Fertigungstechnik, Montagetechnik)
- Handlungsbereich Organisation (Betriebliches Kostenwesen, Planung-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz)
- Handlungsbereich Führung und Personal (Personalführung, Personalentwicklung, Qualitätsmanagement)