Immobilienfachwirt/-in (Geprüfte/-r)
Wichtiger Hinweis! Das Fortbildungs-Infocenter (FOBI) wird in der IHK Magdeburg am 1. Mai 2025 eingeführt. Ab diesem Datum erfolgt die Anmeldung zur Prüfung papierlos über FOBI. Bitte beachten Sie, dass wir nur bis zum 30. April 2025 Anmeldungen in Papier entgegen nehmen. Die bereits angemeldeten Prüflinge erhalten automatisch ein Registrierungsschreiben, um FOBI zu nutzen. Für die Registrierung wird zwingend eine personenbezogene E-Mail Adresse benötigt.
Der geprüfte Immobilienfachwirt ist ein Fachmann, der über eine langjährige Berufserfahrung in den verschiedenen Sparten der Immobilienwirtschaft verfügt und der sein Berufswissen durch die Weiterbildung zum Fachwirt vertieft und erweitert hat. Er hat damit einen umfassenden Einblick in die vielfältigen Aufgabenstellungen von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen gewonnen.
Die Verbindung von beruflicher Praxis und fachbezogener Weiterbildung macht den Immobilienfachwirt vielseitig einsetzbar. Umfassende rechtliche und immobilienwirtschaftliche Kenntnisse sowie ein in diesem Rahmen notwendiges technisches Wissen befähigen ihn, auch komplexe Probleme seines Fachbereiches selbständig zu lösen, neue Ideen zu entwickeln und unternehmerische Impulse zu geben. Das fundierte Fachwissen und die in der Weiterbildung erworbenen besonderen organisatorischen und dispositiven Kenntnisse bieten die Grundlage für einen Aufstieg in Führungs- und Leitungspositionen in der Immobilienwirtschaft.
Zulassungsvoraussetzungen und Inhalte der Prüfung entnehmen Sie der nebenstehenden Verordnung.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre persönlichen Zulassungsvoraussetzungen bei der zuständigen IHK prüfen zu lassen.
Ihre Unterlagen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 389 KB) zur Überprüfung senden Sie bitte an das Postfach weiterbildung@magdeburg.ihk.de
Anmeldung
Die Anmeldung können Sie über das Fortbildungs-Infocenter (FOBI) vornehmen.
Der Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfungen ist der 1.12. des Vorjahres.
Der Anmeldeschluss für die Herbstprüfungen ist der 1.06. des laufenden Jahres.
Der Anmeldeschluss für die Herbstprüfungen ist der 1.06. des laufenden Jahres.