Handelsfachwirt/-in (Geprüfte/-r)

Wichtiger Hinweis! Das Fortbildungs-Infocenter (FOBI) wird in der IHK Magdeburg am 1. Mai 2025 eingeführt. Ab diesem Datum erfolgt die Anmeldung zur Prüfung papierlos über FOBI. Bitte beachten Sie, dass wir nur bis zum 30. April 2025 Anmeldungen in Papier entgegen nehmen. Die bereits angemeldeten Prüflinge erhalten automatisch ein Registrierungsschreiben, um FOBI zu nutzen. Für die Registrierung wird zwingend eine personenbezogene E-Mail Adresse benötigt.
Der Handelsfachwirt besitzt die notwendigen Kompetenzen und Erfahrungen, um im Einzelhandel, im Groß- und Außenhandel sowie im funktionellen Handel eigenständig und verantwortlich Aufgaben der Planung, Führung, Organisation, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handelsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Instrumente wahrzunehmen.
Dabei sollen gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingen ihre Berücksichtigung finden.
Der Handelsfachwirt verfügt damit über die Voraussetzungen, planerisch und unternehmerisch tätig zu werden. Mit seiner langjährigen Berufspraxis und der praxisnahen Fortbildung erfüllt er die Anforderungen, die an den Führungsnachwuchs auf allen Stufen des Handels und für alle Vertriebsformen gestellt werden und die ihn befähigen, qualifizierte Sachaufgaben zu übernehmen, und die den Grundstein für den Aufstieg in Führungsfunktionen legen.

Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung

Zur ersten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer
a) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
b) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin bzw. in einem anderen anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
c) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
d) den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
e) eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein.
Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Nach ablegen der schriftlichen Teilprüfungen wird innerhalb eines Jahres die mündliche Teilprüfung durchgeführt.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre persönlichen Zulassungsvoraussetzungen bei der zuständigen IHK prüfen zu lassen.
Ihre Unterlagen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 389 KB) zur Überprüfung senden Sie bitte an das Postfach weiterbildung@magdeburg.ihk.de

Inhalt der Prüfung

Die Prüfung wird in schriftlicher und mündlicher Form durchgeführt. Die Gesamtprüfung beinhaltet zwei schriftlich durchzuführende Teilprüfungen und eine mündliche Teilprüfung.
Die schriftlichen Teilprüfungen gliedern sich in die Handlungsbereiche:
Erste schriftliche Teilprüfung:
  1. Unternehmensführung und -steuerung
  2. Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
Zweite schriftliche Teilprüfung:
  1. Handelsmarketing
  2. Beschaffung und Logistik
sowie einen der Handlungsbereiche:
  1. Vertriebssteuerung oder
  2. Handelslogistik oder
  3. Einkauf oder
  4. Außenhandel
mündliche Teilprüfung
  1. Präsentation
  2. situationsbezogenes Fachgespräch
Nähere Prüfungsmodalitäten sind der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin (VO 2014) zu entnehmen.

Anmeldung

Die Anmeldung können Sie über das Fortbildungs-Infocenter (FOBI) vornehmen.
Der Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfungen ist der 1.12. des Vorjahres.
Der Anmeldeschluss für die Herbstprüfungen ist der 1.06. des laufenden Jahres.