Fachwirt/-in für Güterverkehr und Logistik (Geprüfte/-r) - Bachelor Professional in Transport Management and Logistics

Wichtiger Hinweis! Das Fortbildungs-Infocenter (FOBI) wird in der IHK Magdeburg am 1. Mai 2025 eingeführt. Ab diesem Datum erfolgt die Anmeldung zur Prüfung papierlos über FOBI. Bitte beachten Sie, dass wir nur bis zum 30.04.2025 Anmeldungen in Papier entgegen nehmen. Die bereits angemeldeten Prüflinge erhalten automatisch ein Registrierungsschreiben, um FOBI zu nutzen. Für die Registrierung wird zwingend eine personenbezogene E-Mail Adresse benötigt.
Fachwirte für Güterverkehr und Logistik sind qualifiziert, eigenständig und verantwortlich in den verschiedenen Bereichen des Güterverkehrs und der Logistik tätig zu sein.
Die fachlichen Aufgaben der Fachwirte für Güterverkehr und Logistik beinhalten die Fähigkeit eigenständig und verantwortlich die Leistungserstellung im Güterverkehr und in den Logistikbereichen zu planen und zu steuern. Hierfür müssen marktgerechte und kundespezifische Dienstleistungen entwickelt und umgesetzt werden. Dazu gehört die Bewertung der Wirtschaftlichkeit und der Qualität von Personenverkehrs- und Mobilitätsdienstleistungen. Fachwirte für Güterverkehr und Logistik können aufgrund ihrer Qualifikation Führungsaufgaben übernehmen.
Interessenten an diesem Fortbildungsabschluss, sollten unbedingt in dem Bereich Güterverkehr und Logistik beruflich tätig sein. Auch ist anzuraten, dass in Vorbereitung auf diese Prüfung ein Einblick in die administrativen Bereiche im Unternehmen erfolgt. Die Prüfungsfragen sind komplex gestellt und zu beantworten. Sie beziehen sich auf die in §3 Abs. 2 der Verordnung zur Prüfung genannten Handlungsbereiche.
Bitte gehen Sie davon aus, dass zu jedem Prüfungstermin alle Handlungsbereiche ausgiebig und tiefgreifend abgefragt werden.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf für den Bereich Güterverkehr und Logistik,
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
  • den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 vergleichbar ist.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre persönlichen Zulassungsvoraussetzungen bei der zuständigen IHK prüfen zu lassen.
Ihre Unterlagen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 389 KB) zur Überprüfung senden Sie bitte an das Postfach weiterbildung@magdeburg.ihk.de

Zielgruppe

  • Verkehrsmeister,
  • Mitarbeiter aus den Bereichen Marketing und Vertrieb, Verkehrsplanung und -steuerung, Personal- und Fahrzeugdisposition, Betriebssteuerung
  • Gruppen- und Teamleiter
  • Techniker
  • Kaufleute für Verkehrsservice
  • Fachkräfte im Fahrbetrieb
  • Industriekaufleute
  • Kaufleute für Bürokommunikation/Büromanagement
  • Betriebs- und Personalorganisation
  • Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistungen,
  • Servicekaufleute im Luftverkehr,
  • Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr,
  • Luftverkehr und Schiffsverkehr oder
  • andere Kaufleute der Verkehrswirtschaft.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

a) Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen.
b) Die Prüfung bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:

1. Entwickeln und vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen

Hier soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, an der Gestaltung des Leistungsangebots und der Marketingstrategie unter Berücksichtigung des Qualitäts- und Umweltmanagements, der wirtschaftlichen, ökologischen, technischen, informationstechnischen und rechtlichen Anforderungen sowie der verkehrspolitischen Rahmenbedingungen mitzuwirken und kundengerechte Leistungen anzubieten.

2. Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen

Hier soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Leistungserstellung unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, der gesetzlichen, vertraglichen, technischen, organisatorischen und betrieblichen Anforderungen sowie der Ordnungsrahmen und der Leistungsmerkmale der Verkehrsträger zu planen, zu koordinieren, zu steuern und zu überwachen.

3. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit

Hier soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, zielorientiert mit Mitarbeitern, Auszubildenden, Geschäftspartnern und Kunden zu kommunizieren und zu kooperieren, Methoden der Kommunikation und des Konfliktmanagements situationsgerecht einzusetzen und ethische Grundsätze zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll gezeigt werden, dass Mitarbeiter, Auszubildende und Projektgruppen unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen sowie der Unternehmensziele geführt und motiviert werden können.

Der schriftliche Prüfungsteil

Er besteht aus betrieblichen Situationsbeschreibungen mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten Situationsaufgaben. Je Aufgabe stehen zur Lösung ca. 300 Minuten zur Verfügung. Der schriftliche Prüfungsteil wird an zwei aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt. Die Lösung der Prüfungsaufgaben erfolgt in „konventioneller Form“. Das bedeutet, dass handschriftlich zu antworten ist.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Prüfungsabsolventen an zwei aufeinander folgenden Tagen fünf Zeitstunden ununterbrochen und konzentriert arbeiten müssen. Am Ende muss jeder Prüfer in der Lage sein, die handschriftlichen Lösungen lesen und verstehen zu können. Ist dies nicht der Fall, werden keine Punkte vergeben. Rechtschreibung und Interpunktion fließen nicht in die Wertung ein, haben aber dennoch einen gewissen Anteil am „Verstehen“ der gegebenen Antworten.
Somit ist es von Vorteil, diese Prüfungssituation zuvor für sich selbst zu simulieren.

Der mündliche Prüfungsteil

Voraussetzungen für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung ist das Bestehen der schriftlichen Prüfungsteile mit mindesten 50 von möglichen 100 Punkten.
Vorbereitend wird, bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung, vom Prüfungsabsolventen ein selbstformulierter Themenvorschlag mit einer Kurzbeschreibung der IHK überreicht. Dies geschieht mittels Formblatt der IHK Magdeburg. Der Themenvorschlag konzentriert sich auf zwei Handlungsbereiche gemäß §3 Abs. 2 der Verordnung. Wobei der Handlungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit“ vom Verordnungsgeber als Pflichtbereich vorgeschrieben wird. Zusätzlich muss ein zweiter Handlungsbereich gewählt werden. Auf dem Formblatt der IHK Magdeburg ist der Handlungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit“ schon als „gewählt“ markiert. Sie als Prüfungsabsolvent entscheiden sich mittels Kreuz für einen weiteren Handlungsbereich aus den nun verbleibenden fünf.
Bitte bedenken Sie bei Ihrer Themenwahl, dass beide Handlungsbereiche darin wieder zu finden sind. Wählen Sie bitte so, dass die zeitliche Vorgabe (10 Minuten Präsentation und 20 Minuten Fachgespräch) eingehalten werden können und Sie überzeugend, umfassend sowie abschließend präsentieren können. Dies ist Teil der Aufgabenstellung!
Ein Anspruch des mündlichen Prüfungsteils ist, dass nachgewiesen wird, dass angemessen und sachgerecht kommuniziert und präsentiert werden kann. Die Prüfungsabsolventen sollen beweisen, dass sie eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfassen, darstellen, beurteilen und lösen können.
Von Vorteil ist es, wenn Sie einen dienstlichen Bezug bzw. einen betrieblichen Auftrag als Thema für die Präsentation wählen können.
Vermeiden Sie es, ein zu komplexes Thema zu wählen. Dies verleitet zum einen dazu, die Zeitvorgaben signifikant zu überschreiten, zum anderen oberflächlich zu argumentieren bzw. viel zu schnell zu sprechen.
Sollten Sie die zeitliche Vorgabe überschreiten, kann es durchaus bedeuten, dass Ihnen Punkte abgezogen werden, da Sie vielleicht inhaltlich nicht „zum Schluss“ gekommen sind.
Wenn Sie zu oberflächlich sind, hat der Prüfungsausschuss viel Potenzial um breitgefächert Nachfragen zu stellen.
„Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche!“
Hinweis: Sie bekommen keinerlei Rückmeldungen zur Güte Ihres Themas. Ihr Themenvorschlag wird vom Prüfungsausschuss wertfrei entgegengenommen. Eine anschließende Veränderung ist gemäß den Prüfungsregularien ausgeschlossen. Es ist eine gewollte Anforderung durch den Verordnungsgeber, dass die qualitative und quantitative Verantwortung beim Prüfungsabsolventen liegt. In die Bewertung der mündlichen Prüfungsleistung fließen sowohl die Güte der Präsentation, als auch die Güte des gewählten Themas ein. Dies entspricht den Anforderungen der Verordnung hinsichtlich des Inhaltes und des fachlichen Niveaus. Durch die Wahlfreiheit der Themenausgestaltung, muss hier die Einschätzung erfolgen, in welchem Umfang den Anforderungen gerecht wurde. Es ist der Preis für die Themenfreiheit des Teilnehmers, dass die Leistung in Anbetracht der unbefristeten Vorbereitungsdauer anforderungsgerecht bewertet wird.

Welche Folgen hat es, wenn das Thema nicht rechtzeitig eingereicht wurde?

Wurde das Thema nicht fristgerecht eingereicht, ist somit auch die Prüfungsanforderung nicht erfüllt. Dies führt dazu, dass die mündliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann, da auch das Fachgespräch sich vor allem auf die Präsentation beziehen soll. Im Ergebnis ist die mündliche Prüfung nicht bestanden und muss zum Wiederholungstermin erneut abgelegt werden. Die bestandene schriftliche Prüfung wird hierbei (innerhalb der 2-Jahres-Frist) angerechnet. Der Teilnehmer wird von einer erneuten Ablegung der schriftlichen Prüfung befreit. Im Falle einer Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer das bereits früher eingereichte Thema erneut abgeben.

Welche Inhalte hat das Fachgespräch?

Die Präsentation und die gewählte betriebliche Situation sind Ausgangs- und Bezugspunkt des Fachgesprächs. Der Teilnehmer stellt zunächst die Ausgangssituation und die Problemstellung dar und leitet mit seiner Präsentation das Fachgespräch ein. Nach der vorgegebenen Dauer der Präsentation beginnt das Gespräch.
Im Fachgespräch soll, ausgehend von der Präsentation, die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten.
Die Verordnungen folgen strukturell und inhaltlich dem Gedanken der berufstypischen Handlung bzw. einer Orientierung am typischen Geschäftsprozess. Aufgaben und Fragen im Fachgespräch sollen deshalb einen Bezug zum beruflichen Tätigkeitsfeld aufweisen. Das Abfragen von Wissen bzw. von Kenntnissen ist nicht Bestandteil der Prüfung.

Bewertungskriterien

Bewertungskriterien Präsentation

Eröffnung

  • Vorstellen, Begrüßung
  • Thema / konkretes Ziel genannt
  • Ablauf, Inhalt kurz vorgestellt

Präsentation – Hauptteil

  • Thema überzeugend und prägnant dargestellt
  • Analyse und Einordnung des betrieblichen Handlungsauftrages
  • Entwicklung und Strukturierung eines Lösungsweges
  • Präsentation – Zusammenfassung
  • Kernaussagen zusammengefasst
  • Wurde Ziel innerhalb des zeitlichen
    Rahmens erreicht?
  • Medieneinsatz / optischer Aufbau
  • Medien zum Thema und der Situation
  • angemessen gewählt
  • Handhabung
  • Lesbarkeit / Visualisierung angemessen
  • Stimme (Lautstärke, Stimmlage)
  • Artikulation (Ausdruck, Sprechtempo)
  • Körpersprache (Blickkontakt, offene Gestik,
  • Mimik, Haltung)
  • Wurde Interesse erweckt?

Bewertungskriterien Fachgespräch

Fachwissen

  • Problemerfassung
  • Einbringung fachlicher Berufserfahrung
  • Praxisorientierte Anwendung
  • Argumentation und Begründung

Gesprächsführung

  • Zielstrebige Abwicklung der Aufgabenstellung
  • Behandlung von Einwänden
  • Rhetorik, z. B. Stimme, Artikulation, Körpersprache
  • Situationsbezogene Verständigung/
  • Aussagen
  • Kommunikationsverhalten aktiv/passiv

Wie setzt sich das Ergebnis der mündlichen Prüfung zusammen?

  • Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung ist das Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt zu gewichten.
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
  • Wie für die schriftliche Prüfung wird nur auf die mündliche Prüfung verwiesen, die sich in der Folge aus der Präsentation und dem Fachgespräch zusammensetzt.
  • Daraus ergibt sich, dass beide Leistungen insgesamt bestanden sein müssen.

Eidesstattliche Erklärung

Die Prüfungsabsolventen müssen versichern, dass die Präsentation selbständig angefertigt wurde und durch ihre Unterschrift bestätigen.

Anmeldung

Die Anmeldung können Sie über das Fortbildungs-Infocenter (FOBI) vornehmen.
Der Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfungen ist der 1.12. des Vorjahres.
Der Anmeldeschluss für die Herbstprüfungen ist der 1.06. des laufenden Jahres.