Personalfachkaufmann/-kauffrau (Geprüfte/-r)

Wichtiger Hinweis! Das Fortbildungs-Infocenter (FOBI) wird in der IHK Magdeburg am 1. Mai 2025 eingeführt. Ab diesem Datum erfolgt die Anmeldung zur Prüfung papierlos über FOBI. Bitte beachten Sie, dass wir nur bis zum 30. April 2025 Anmeldungen in Papier entgegen nehmen. Die bereits angemeldeten Prüflinge erhalten automatisch ein Registrierungsschreiben, um FOBI zu nutzen. Für die Registrierung wird zwingend eine personenbezogene E-Mail Adresse benötigt.

Ziel der Prüfung

Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er vertiefte Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Der Personalfachkaufmann beherrscht die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit, gestaltet Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, -planung und Marketing verantwortlich mit und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.

Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen:
a) wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
b) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
c) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
d) eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Funktionen haben. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung muss der Teilnehmer den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, erbringen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre persönlichen Zulassungsvoraussetzungen bei der zuständigen IHK prüfen zu lassen.
Ihre Unterlagen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 389 KB) zur Überprüfung senden Sie bitte an das Postfach weiterbildung@magdeburg.ihk.de

Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in 4 Handlungsbereiche:
I. Personalarbeit organisieren und durchführen (100 bis 120 Minuten)
  1. Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
  2. Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
  3. Prozesse im Personalwesen gestalten
  4. Projekte planen und durchführen
  5. Informationstechnologie im Personalbereich nutzen
  6. Beraten und Fachgespräche führen
  7. Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
  8. Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden
II. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen (140 bis 160 Minuten)
  1. Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
  2. Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
  3. Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen
  4. Sozialversicherungsrecht anwenden
  5. Sozialleistungen des Betriebes gestalten
  6. Personalbeschaffung durchführen
  7. Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten
III. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen (140 bis 160 Minuten)
  1. Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen
  2. Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten
  3. Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln
  4. Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen
  5. Personalcontrolling gestalten und umsetzen
IV. Personal- und Organisationsentwicklung steuern (140 bis 160 Minuten)
  1. Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern
  2. Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen
  3. Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen
  4. Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen
  5. Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten
  6. Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen
In der schriftlichen Prüfung werden je Handlungsbereich komplexe Situationsaufgaben unter Aufsicht bearbeitet. Wenn der Prüfungsteilnehmer in nicht mehr als einer Prüfungsleistung eine mangelhafte Leistung erbringt, kann er in diesem Bereich eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen. Bei der Bewertung wird die schriftliche und die mündliche Prüfungsleistung pro Handlungsbereich zu einer Note zusammengefasst; der schriftliche Teil wird dabei doppelt gewichtet.
V. situationsbezogenen Fachgespräch
Das situationsbezogene Fachgespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus. Der betriebliche Beratungsauftrag wird als Vorlage für die Geschäftsleitung verstanden, in dem der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin der Geschäftsleitung einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegt und präsentiert.
Der Prüfungsausschuss stellt 14 Kalendertage vor der Prüfung das Thema, wobei die Themenvorschläge des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin berücksichtigt werden sollen. Dazu soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung einreichen. Der Prüfungsausschuss soll den Umfang des Themas begrenzen.
Insgesamt soll das situationsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten dauern. In etwa zehn Minuten stellt der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin mit geeigneten Medien seine/ihre Lösungsvorschläge dem Prüfungsausschuss vor. Davon ausgehend führt der Prüfungsausschuss in der verbleibenden Zeit ein Prüfungsgespräch.
4. Allgemeine Informationen zur Prüfung
Grundlage für die Aufgabenerstellung ist die Verordnung für die IHK-Weiterbildungsprüfung zum/zur Geprüften Personalfachkaufmann/-kauffrau und die Rahmenplanempfehlung des DIHK.
  • Die Aufgaben orientieren sich an der Lernzieltiefe der Rahmenplanempfehlung und geben einen Querschnitt der empfohlenen Unterrichtsinhalte wieder.
  • Die Prüfungszeiten entsprechen den in der Empfehlung vorgegebenen Bearbeitungszeiten.
  • Die Aufgabensätze bestehen ausschließlich aus ungebundenen, d. h. konventionellen Aufgaben.
Es wird jeweils ein Aufgaben- und ein Lösungsteil ausgegeben. Die Deckblätter des Aufgaben-und des Lösungsteils sind von den Teilnehmern auszufüllen, die Ergebnisse und Rechenwege in den Lösungsteil einzutragen. Beide Teile sind nach der Prüfung abzugeben. Wir weisen darauf hin, dass eine vom Prüfungsausschuss nicht lesbare Prüfungsarbeit mit der Note “ungenügend” (null Punkte) bewertet wird mit den Rechtsfolgen, die sich aus der maßgebenden Prüfungsordnung ergeben.
  • Alle Prüfungsfächer sind auf 100 Punkte ausgelegt.
  • Sämtliche Arbeiten, mit Ausnahme von Zeichnungen, dürfen nur mit dokumentenechtem Schreibgerät (z. B. Tinte, Kugelschreiber) ausgeführt werden.
  • Konzeptpapier wird zur Verfügung gestellt.
  • In den zugelassenen Hilfsmitteln sind Unterstreichungen, Klebezettel und Anmerkungen, soweit sie Querverweise auf andere Paragrafen, jedoch keine Kommentierungen, zugelassen. Handschriftliche Ergänzungen sind unzulässig. Darüber hinaus gehende Hilfsmittel, z. B. finanzmathematische Tabellen sind dem jeweiligen Aufgabensatz gegebenenfalls als Anlage beigefügt. Elektronische Kommunikationsmittel, z. B. Handy/Smartphone oder Laptop/Tablet-PC, sind unzulässige Hilfsmittel und vor der Prüfung bei der Aufsicht abzugeben.
  • Die Angabe von Paragrafen ist (falls nicht anders verlangt) zum Erreichen der vollen Punktzahl nicht erforderlich.
  • Rechenwegeergebnisse sind immer nachvollziehbar (unter Angabe des Rechenwegs) darzustellen.
  • Bei Aufgaben, die eine Aufzählung von n-Fakten zur Lösung erfordern, werden nur die ersten n-Fakten gewertet. Alle darüberhinausgehenden Aufzählungen werden gestrichen.

Bestehen der Prüfung

  • Die Prüfungsleistungen in den Handlungsbereichen und im situationsbezogenen Fachgespräch sind einzeln zu bewerten.
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer/ die Prüfungsteilnehmerin in allen Handlungsbereichen und im situationsbezogenen Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
  • Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis gemäß der Anlage 1 und der Anlage 2 auszustellen. Im Falle der Freistellung gemäß § 5 sind Ort und Datum der anderweitig abgelegten Prüfung sowie die Bezeichnung des Prüfungsgremiums anzugeben.

Anmeldung

Die Anmeldung können Sie über das Fortbildungs-Infocenter (FOBI) vornehmen.
Der Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfungen ist der 1.12. des Vorjahres.
Der Anmeldeschluss für die Herbstprüfungen ist der 1.06. des laufenden Jahres.