Aus- und Weiterbildungspädagoge/ -pädagogin (Geprüfte/-r)

Wichtiger Hinweis! Das Fortbildungs-Infocenter (FOBI) wird in der IHK Magdeburg am 1. Mai 2025 eingeführt. Ab diesem Datum erfolgt die Anmeldung zur Prüfung papierlos über FOBI. Bitte beachten Sie, dass wir nur bis zum 30. April 2025 Anmeldungen in Papier entgegen nehmen. Die bereits angemeldeten Prüflinge erhalten automatisch ein Registrierungsschreiben, um FOBI zu nutzen. Für die Registrierung wird zwingend eine personenbezogene E-Mail Adresse benötigt.
Der Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagoge (IHK) ist eine Aufstiegsfortbildung, die der 2. Fortbildungsebene zugeordnet ist und somit der Meister- bzw. Fachwirt-Fortbildungsebene entspricht.
Das Berufsbildungspersonal hat nun erstmals durchgehende Karriereperspektiven.
Diese besteht aus drei Bausteinen:
Stufe 1: Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Stufe 2: Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge
Stufe 3: Geprüfter Berufspädagoge.

Arbeitsgebiete und Aufgaben

Aus- und Weiterbildungspädagogen sind in betrieblichen Aus- und Weiterbildungsprozessen tätig. Dabei betreuen, beurteilen und beraten sie Mitarbeiter und Auszubildende in den jeweiligen Lernsituationen.
Sie stellen die Kompetenzen von Mitarbeitern und Auszubildenden fest, formulieren Ausbildungserfordernisse und entwickeln darauf aufbauend gemeinsam mit den Auszubildenden und Mitarbeitern individuelle Lernwege. Sie gestalten, koordinieren und optimieren diese Lernwege im Rahmen der jeweiligen Organisationsstrukturen.
Aus- und Weiterbildungspädagogen verfügen über grundlegende Kenntnisse des Bildungsmarketings. Sie entwickeln beispielsweise Marketingmaßnahmen für die Gewinnung von Auszubildenden und überprüfen deren Wirksamkeit.
Sie beraten und unterstützen ausbildende Fachkräfte sowie Aus- und Weiterbildungspersonal. Sie unterstützen die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen und entwickeln bestehende Anforderungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung weiter.
Zu den weiteren Aufgaben eines Aus- und Weiterbildungspädagogen zählt die Überprüfung und Optimierung bestehender Bildungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, dass sie über fundierte Kenntnisse im Bereich der Ausbildungsdidaktik und Methoden verfügen. Sie wenden die Methoden der Aus- und Weiterbildung zielgruppengerecht an und sind in der Lage, diese eigenständig zu optimieren und weiterzuentwickeln. Sie beraten und unterstützen nebenamtliche Aus- und Weiterbildner indem sie diese Kompetenzen an diese weitervermitteln.
Daneben optimieren sie Prüfungs- und Beurteilungsverfahren und wirken bei Bedarf an der Erstellung von Prüfungen und Prüfungsaufgaben mit. Sie verfügen über einschlägige Kompetenzen in der Prüfungsdidaktik und wenden diese aktiv an.
Ein Aus- und Weiterbildungspädagoge besitzt die Fähigkeit zur Konfliktberatung und -begleitung und setzt Konfliktlösungsstrategien ein.

Berufliche Qualifikation

Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogen verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in den folgenden Bereichen:

Lernprozesse und Lernbegleitung:

  1. Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung
  2. Lernpsychologisch, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch gestützte Lernbegleitung
  3. Medienauswahl und -einsatz
  4. Lern- und Entwicklungsberatung

Planungsprozesse in der beruflichen Bildung:

  1. Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse
  2. Gewinnung, Eignungsfeststellung und Auswahl von Auszubildenden
  3. Bewertung von Lernleistungen sowie Prüfen und Prüfungsgestaltung
  4. Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften in der Aus- und Weiterbildung
  5. Qualitätssicherung von beruflichen Bildungsprozessen
  6. Berufspädagogisches Handeln

Nachweis der Qualifikation:

Die unter "Berufliche Qualifikation" beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagoge aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 21.08.2009 in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt.

Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer einen Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist. Darüber hinaus wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis sowie eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen haben.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre persönlichen Zulassungsvoraussetzungen bei der zuständigen IHK prüfen zu lassen.
Ihre Unterlagen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 389 KB) zur Überprüfung senden Sie bitte an das Postfach weiterbildung@magdeburg.ihk.de

Zielgruppe

Ausbilder, Trainer, Mitarbeiter im Personalwesen, Freiberufler in der beruflichen Bildung

Anmeldung

Die Anmeldung können Sie über das Fortbildungs-Infocenter (FOBI) vornehmen.
Der Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfungen ist der 1.12. des Vorjahres.
Der Anmeldeschluss für die Herbstprüfungen ist der 1.06. des laufenden Jahres.