Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (Geprüfte/-r)

Wichtiger Hinweis! Das Fortbildungs-Infocenter (FOBI) wird in der IHK Magdeburg am 1. Mai 2025 eingeführt. Ab diesem Datum erfolgt die Anmeldung zur Prüfung papierlos über FOBI. Bitte beachten Sie, dass wir nur bis zum 30. April 2025 Anmeldungen in Papier entgegen nehmen. Die bereits angemeldeten Prüflinge erhalten automatisch ein Registrierungsschreiben, um FOBI zu nutzen. Für die Registrierung wird zwingend eine personenbezogene E-Mail Adresse benötigt.
Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen üben in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden, als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle aus. Sie führen eigenverantwortlich personal- und betriebswirtschaftliche Aufgaben- und Problemstellungen unter Beachtung umfassender Qualitätsmanagementmaßnahmen einer zielgerichteten Lösung zu. Bei der Steuerung und Optimierung aller betrieblichen Vorgänge sind wirtschaftliche und rechtliche sowie soziale, ökologische und ethische Grundsätze zu beachten und regionale, nationale und internationale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Interessenten an diesem Fortbildungsabschluss, sollten unbedingt in dem Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens beruflich tätig sein. Auch ist dringend anzuraten, dass in Vorbereitung auf diese Prüfung ein Einblick in die administrativen Bereiche im Unternehmen erfolgt. Die Prüfungsfragen sind komplex gestellt und zu beantworten. Sie beziehen sich grundsätzlich auf die in §3 Abs. 2 der Verordnung zur Prüfung gennannten Handlungsbereiche.
Bitte gehen Sie davon aus, dass zu jedem Prüfungstermin alle sechs Handlungsbereiche ausgiebig und tiefgreifend abgefragt werden.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben. Dabei werden auch ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre persönlichen Zulassungsvoraussetzungen bei der zuständigen IHK prüfen zu lassen.
Ihre Unterlagen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 389 KB)zur Überprüfung senden Sie bitte an das Postfach weiterbildung@magdeburg.ihk.de

Zielgruppe

  • Ambulanter Pflegedienst
  • Rettungsdienst und Krankentransport
  • Krankenhäuser
  • Reha- und Kureinrichtungen
  • Krankenkassen
  • Arztpraxen und interdisziplinäre Arzthäuser
  • Wohn- und Pflegeheime
  • soziale Einrichtungen wie z. B. Kindertageseinrichtungen etc.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

a) Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen.
b) Die Prüfung bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:

1. Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse

Hier soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, komplexe betriebliche Prozesse unter Berücksichtigung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und betrieblicher Problemstellungen sowie wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen des Gesundheits- und Sozialwesens zu analysieren, zu planen, zu steuern, zu organisieren und zu überwachen. Betriebliche Ziele und Strategien sollen unter Beachtung von ökonomischen, ökologischen, ethischen und sozialen Aspekten der Nachhaltigkeit entwickelt, umgesetzt und evaluiert werden. Dabei sind Organisationskonzepte und Managementtechniken zur effektiven Prozesssteuerung im Unternehmen einzusetzen und Strategien zur Steigerung der Markt- und Innovationsfähigkeit zu entwickeln und umzusetzen. Unternehmerische Entscheidungen sollen vorbereitet und realisiert werden. Dabei soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, sich auf verändernde Methoden und Systeme der Arbeitsorganisation sowie der Organisationsentwicklung einzustellen sowie den Wandel im Unternehmen mitzugestalten und zu fördern.

2. Steuern von Qualitätsmanagementprozessen

Hier soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, unter Berücksichtigung von Prinzipien des Qualitätsmanagements in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens ein Qualitätsmanagement umzusetzen und weiterzuentwickeln. Dabei sollen Qualitätsmanagementprozesse geplant, gelenkt, überprüft und optimiert, interne Audits durchgeführt sowie das Qualitätsbewusstsein der Mitarbeiter gefördert werden.

3. Gestalten von Schnittstellen und Projekten

Hier soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, interne und externe Schnittstellen zu analysieren, zu planen, zu gestalten und zu kontrollieren. Dabei soll multiprofessionelle Teamarbeit organisiert und geformt sowie Kommunikationsprozesse zwischen den beteiligten Personen und Institutionen gesteuert werden. Es ist nachzuweisen, dass interdisziplinäre Kooperationsnetzwerke aufgebaut, entwickelt und gestaltet werden können. Hierbei sind Prinzipien und Methoden des Projektmanagements anzuwenden sowie Moderations- und Präsentationstechniken einzusetzen.

4. Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen

Hier soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, das interne und externe Rechnungswesen als Dokumentations-, Entscheidungs- und Kontrollinstrument zur Optimierung betriebswirtschaftlicher Abläufe und für unternehmerische Entscheidungen zu nutzen. Dabei sind Controlling-Maßnahmen durchzuführen. Des Weiteren sollen Entscheidungsprozesse bei der Beschaffung von Verbrauchs- und Investitionsgütern vorbereitet, gesteuert und umgesetzt sowie die Bereitstellung von Betriebsmitteln auch unter logistischen Gesichtspunkten gesichert werden. Dazu werden die Wirtschaftlichkeit von Leistungserstellungsprozessen analysiert und bewertet sowie steuerungsrelevante Daten ermittelt. Es ist nachzuweisen, dass unter Einschätzung und Bewertung von Risiken Finanz- und Investitionsplanungen vorbereitet sowie Finanzierungs- und Investitionskonzepte entwickelt und umgesetzt werden können. Beim Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen sind die rechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.

5. Führen und Entwickeln von Personal

Hier soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, den Personalbedarf zu ermitteln, den Personaleinsatz zu planen, das Personal auszuwählen und zu beschaffen sowie Personalmaßnahmen umzusetzen. Aus- und Weiterbildung soll geplant, durchgeführt und kontrolliert sowie eine systematische Personalentwicklung und Personalförderung entsprechend den betrieblichen Erfordernissen organisiert werden. Dabei soll gezeigt werden, dass Mitarbeiter, Auszubildende und Teams im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung rechtlicher Bestimmungen und soziokultureller Hintergründe geführt, angeleitet und motiviert sowie Kommunikationsprozesse gestaltet werden können. Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebsklimas sollen eingeleitet werden. Des Weiteren soll bei Verhandlungen und in Konfliktfällen lösungsorientiert gehandelt werden. Bei den Personalführungsmaßnahmen sind die arbeits-, haftungs- und tarifrechtlichen Vorschriften sowie die Vorgaben des betrieblichen Gesundheitsschutzes zu beachten.

6. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen

Hier soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, unter Berücksichtigung der Marktsituation im Dienstleistungssektor Gesundheit und Soziales sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen Marketingkonzepte zu planen, zu entwickeln und zu realisieren. Marketingziele und -maßnahmen sind auch zur Mittelbeschaffung umzusetzen und zu kontrollieren. Dabei sollen Marktinformationen gewonnen und bewertet werden.

Der schriftliche Prüfungsteil

Er besteht aus betrieblichen Situationsbeschreibungen mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten Situationsaufgaben. Je Aufgabe stehen zur Lösung ca. 300 Minuten zur Verfügung. Der schriftliche Prüfungsteil wird an zwei aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt. Die Lösung der Prüfungsaufgaben erfolgt in „konventioneller Form“. Das bedeutet, dass handschriftlich zu antworten ist.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Prüfungsabsolventen an zwei aufeinander folgenden Tagen fünf Zeitstunden ununterbrochen und konzentriert arbeiten müssen. Am Ende muss jeder Prüfer in der Lage sein, die handschriftlichen Lösungen lesen und verstehen zu können. Ist dies nicht der Fall, werden keine Punkte vergeben. Rechtschreibung und Interpunktion fließen nicht in die Wertung ein, haben aber dennoch einen gewissen Anteil am „Verstehen“ der gegebenen Antworten.
Somit ist es von Vorteil, diese Prüfungssituation zuvor für sich selbst zu simulieren.

Der mündliche Prüfungsteil

Voraussetzungen für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung ist das Bestehen der schriftlichen Prüfungsteile mit mindesten 50 von möglichen 100 Punkten.
Vorbereitend wird, bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung, vom Prüfungsabsolventen ein selbstformulierter Themenvorschlag mit einer Kurzbeschreibung der IHK überreicht. Dies geschieht mittels Formblatt der IHK Magdeburg. Der Themenvorschlag konzentriert sich auf zwei Handlungsbereiche gemäß §3 Abs. 2 der Verordnung. Wobei der Handlungsbereich „Führen und Entwickeln von Personal“ vom Verordnungsgeber als Pflichtbereich vorgeschrieben wird. Zusätzlich muss ein zweiter Handlungsbereich gewählt werden. Auf dem Formblatt der IHK Magdeburg ist der Handlungsbereich „Führen und Entwickeln von Personal“ schon als „gewählt“ markiert. Sie als Prüfungsabsolvent entscheiden sich mittels Kreuz für einen weiteren Handlungsbereich aus den nun verbleibenden fünf.
Bitte bedenken Sie bei Ihrer Themenwahl, dass beide Handlungsbereiche darin wieder zu finden sind. Wählen Sie bitte so, dass die zeitliche Vorgabe (10 Minuten Präsentation und 20 Minuten Fachgespräch) eingehalten werden können und Sie überzeugend, umfassend sowie abschließend präsentieren können. Dies ist Teil der Aufgabenstellung!
Ein Anspruch des mündlichen Prüfungsteils ist, dass nachgewiesen wird, dass angemessen und sachgerecht kommuniziert und präsentiert werden kann. Die Prüfungsabsolventen sollen beweisen, dass sie eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfassen, darstellen, beurteilen und lösen können.
Von Vorteil ist es, wenn Sie einen dienstlichen Bezug bzw. einen betrieblichen Auftrag als Thema für die Präsentation wählen können.
Vermeiden Sie es, ein zu komplexes Thema zu wählen. Dies verleitet zum einen dazu, die Zeitvorgaben signifikant zu überschreiten, zum anderen oberflächlich zu argumentieren bzw. viel zu schnell zu sprechen.
Sollten Sie die zeitliche Vorgabe überschreiten, kann es durchaus bedeuten, dass Ihnen Punkte abgezogen werden, da Sie vielleicht inhaltlich nicht „zum Schluss“ gekommen sind.
Wenn Sie zu oberflächlich sind, hat der Prüfungsausschuss viel Potenzial um breitgefächert Nachfragen zu stellen.
„Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche!“
Hinweis: Sie bekommen keinerlei Rückmeldungen zur Güte Ihres Themas. Ihr Themenvorschlag wird vom Prüfungsausschuss wertfrei entgegengenommen. Eine anschließende Veränderung ist gemäß den Prüfungsregularien ausgeschlossen. Es ist eine gewollte Anforderung durch den Verordnungsgeber, dass die qualitative und quantitative Verantwortung beim Prüfungsabsolventen liegt. In die Bewertung der mündlichen Prüfungsleistung fließen sowohl die Güte der Präsentation, als auch die Güte des gewählten Themas ein. Dies entspricht den Anforderungen der Verordnung hinsichtlich des Inhaltes und des fachlichen Niveaus. Durch die Wahlfreiheit der Themenausgestaltung, muss hier die Einschätzung erfolgen, in welchem Umfang den Anforderungen gerecht wurde. Es ist der Preis für die Themenfreiheit des Teilnehmers, dass die Leistung in Anbetracht der unbefristeten Vorbereitungsdauer anforderungsgerecht bewertet wird.

Welche Folgen hat es, wenn das Thema nicht rechtzeitig eingereicht wurde?

Wurde das Thema nicht fristgerecht eingereicht, ist somit auch die Prüfungsanforderung nicht erfüllt. Dies führt dazu, dass die mündliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann, da auch das Fachgespräch sich vor allem auf die Präsentation beziehen soll. Im Ergebnis ist die mündliche Prüfung nicht bestanden und muss zum Wiederholungstermin erneut abgelegt werden. Die bestandene schriftliche Prüfung wird hierbei (innerhalb der 2-Jahres-Frist) angerechnet. Der Teilnehmer wird von einer erneuten Ablegung der schriftlichen Prüfung befreit. Im Falle einer Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer das bereits früher eingereichte Thema erneut abgeben.

Welche Inhalte hat das Fachgespräch?

Die Präsentation und die gewählte betriebliche Situation sind Ausgangs- und Bezugspunkt des Fachgesprächs. Der Teilnehmer stellt zunächst die Ausgangssituation und die Problemstellung dar und leitet mit seiner Präsentation das Fachgespräch ein. Nach der vorgegebenen Dauer der Präsentation beginnt das Gespräch.
Im Fachgespräch soll, ausgehend von der Präsentation, die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten.
Die Verordnungen folgen strukturell und inhaltlich dem Gedanken der berufstypischen Handlung bzw. einer Orientierung am typischen Geschäftsprozess. Aufgaben und Fragen im Fachgespräch sollen deshalb einen Bezug zum beruflichen Tätigkeitsfeld aufweisen. Das Abfragen von Wissen bzw. von Kenntnissen ist nicht Bestandteil der Prüfung.

Bewertungskriterien

Bewertungskriterien Präsentation Bewertungskriterien Fachgespräch
Eröffnung
  • Vorstellen, Begrüßung
  • Thema / konkretes Ziel genannt
  • Ablauf, Inhalt kurz vorgestellt
Präsentation – Hauptteil
  • Thema überzeugend und prägnant dargestellt
  • Analyse und Einordnung des betrieblichen Handlungsauftrages
  • Entwicklung und Strukturierung eines
  • Lösungsweges
  • Präsentation – Zusammenfassung
  • Kernaussagen zusammengefasst
  • Wurde Ziel innerhalb des zeitlichen
  • Rahmens erreicht?

  • Medieneinsatz / optischer Aufbau
  • Medien zum Thema und der Situation
  • angemessen gewählt
  • Handhabung
  • Lesbarkeit / Visualisierung angemessen
  • Stimme (Lautstärke, Stimmlage)
  • Artikulation (Ausdruck, Sprechtempo)
  • Körpersprache (Blickkontakt, offene Gestik,
  • Mimik, Haltung)
  • Wurde Interesse erweckt?
Fachwissen
  • Problemerfassung
  • Einbringung fachlicher Berufserfahrung
  • Praxisorientierte Anwendung
  • Argumentation und Begründung
Gesprächsführung
  • Zielstrebige Abwicklung der Aufgabenstellung
  • Behandlung von Einwänden
  • Rhetorik, z. B. Stimme, Artikulation,
  • Körpersprache
  • Situationsbezogene Verständigung/
  • Aussagen
  • Kommunikationsverhalten aktiv/passiv

Wie setzt sich das Ergebnis der mündlichen Prüfung zusammen?

  • Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung ist das Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt zu gewichten.
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
  • Wie für die schriftliche Prüfung wird nur auf die mündliche Prüfung verwiesen, die sich in der Folge aus der Präsentation und dem Fachgespräch zusammensetzt.
  • Daraus ergibt sich, dass beide Leistungen insgesamt bestanden sein müssen.

Eidesstattliche Erklärung

Die Prüfungsabsolventen müssen versichern, dass die Präsentation selbständig angefertigt wurde und durch ihre Unterschrift bestätigen.

Anmeldung

Die Anmeldung können Sie über das Fortbildungs-Infocenter (FOBI) vornehmen.
Der Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfungen ist der 1.12. des Vorjahres.
Der Anmeldeschluss für die Herbstprüfungen ist der 1.06. des laufenden Jahres.