Weiterbildung

Berufsspezialist/in für Verteilnetztechnik (IHK) (Geprüfte/r)

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer oder die
Prüfungsteilnehmerin die notwendigen Qualifikationen besitzt, um in einem der Handlungsfelder:
a) Fernwärme
b) Gas
c)  Strom
d) Wasser
insbesondere folgende in Zusammenhang stehende Aufgaben in seinem Tätigkeitsbereich selbstständig und verantwortungsbewusst wahrzunehmen:
1.  verantwortliches Arbeiten in Netzen und Anlagen, im Bereich der Fernwärme-, Gas-, Strom- und Wasserversorgung; 
2.  Arbeiten auf der Basis von Rechtsvorschriften, anerkannter Regeln der Technik, Vorschriften der Sicherheit sowie des Gesundheits- und Umweltschutzes;
3.  Bauen, Betreiben, Instandhalten sowie Mitwirken bei der Planung von Netzen und Anlagen;
4.  Erkennen und Beurteilen von Störungen und einleiten geeigneter Maßnahmen im Rahmen des Störungsmanagements;
5.  Erstellen von Dokumentationen;
6.  Handeln nach Grundsätzen der Kosten- und Kundenorientierung;
7.  Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken.

Gliederung der Prüfung

1. Teilprüfung „Fachtheoretische Qualifikationen“ mit den Prüfungsteilen
   „Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen“ und
   „Fachrichtungsspezifische Qualifikationen “
2. Teilprüfung „Fachpraktische Qualifikationen“ mit den Prüfungsteilen
   „Praxisorientierte Aufgabe“ und „Begleitendes Fachgespräch“.

Zulassungvoraussetzungen zur IHK-Prüfung

„Fachtheoretische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
 1. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem
     anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall- oder Elektroberufen
     zugeordnet ist und danach eine mindestens einjährige einschlägige
     Berufspraxis oder
2.  eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem            
     sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung
     folgende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3.  eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
„Fachpraktische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
1. das Ablegen der Teilprüfung „Fachtheoretische Qualifikationen“, das nicht   
länger als fünf Jahre zurückliegt, und über die in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten
Voraussetzungen hinaus mindestens weitere sechs Monate einschlägige
Berufspraxis oder
2. das Ablegen der Teilprüfung „Fachtheoretische Qualifikationen“, das nicht
länger als fünf Jahre zurückliegt, und über die in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten
Voraussetzungen hinaus bei kombinierter Fortbildung in den Handlungsfeldern
Gas und Wasser mindestens noch ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre persönlichen Zulassungsvoraussetzungen bei der zuständigen IHK prüfen zu lassen.
Ihre Unterlagen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 237 KB) zur Überprüfung senden Sie bitte an das Postfach weiterbildung@magdeburg.ihk.de