Weiterbildungsprüfung
Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO)
Wichtiger Hinweis! Das Fortbildungs-Infocenter (FOBI) wird in der IHK Magdeburg am 1. April 2025 eingeführt. Ab diesem Datum erfolgt die Anmeldung zur Prüfung papierlos über FOBI. Bitte beachten Sie, dass wir nur bis zum 31. März 2025 Anmeldungen in Papier entgegen nehmen. Die bereits angemeldeten Prüflinge erhalten automatisch ein Registrierungsschreiben, um FOBI zu nutzen. Für die Registrierung wird zwingend eine personenbezogene E-Mail Adresse benötigt.
Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ist mit dem 1. August 2009 neu geordnet worden. Damit ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung wieder zu führen. Die Inhalte sind entschlackt, die Struktur gestrafft und ausgerichtet auf die betrieblichen Abläufe. Berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, Ausbildung durchführen und abschließen.
Wer darf ausbilden?
Ausbilder ist derjenige, der einen anderen zur Berufsausbildung einstellt. Davon ist der derjenige zu unterscheiden, der die Ausbildung durchführt. Dieser muss persönlich und fachlich geeignet sein. Das kann der Ausbildende selbst oder ein von ihm beauftragter Ausbilder sein.
Auszubildender ist derjenige, der ausgebildet wird.
Fachlich geeignet ist, wer die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse besitzt.
Die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse können bei einem Vorbereitungslehrgang gefestigt oder auch erlernt und in einer Prüfung nachgewiesen werden.
Auszubildender ist derjenige, der ausgebildet wird.
Fachlich geeignet ist, wer die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse besitzt.
Die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse können bei einem Vorbereitungslehrgang gefestigt oder auch erlernt und in einer Prüfung nachgewiesen werden.
Welche IHK ist zuständig?
Örtlich zuständig für die Zulassung zur Prüfung ist die zuständige Stelle (IHK), in deren Bezirk die Prüfungsbewerber*in...
- an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
- in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
- seinen/ihren Wohnsitz hat.
Inhalt der Prüfung
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Ablauf der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.
Der schriftliche Teil hat einen Zeitrahmen von 180 Minuten. Hier werden fallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern abgefragt. Der Aufgabensatz enthält ausschließlich gebundene (programmierte) Aufgaben. Die Multiple-Choice-Aufgaben werden nach dem „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ bewertet. D. h. alle verlangten Antwortmöglichkeiten, Zuordnungen bzw. Reihenfolgen müssen richtig angegeben werden.
Der praktische Prüfungsteil besteht aus der Präsentation oder praktischen Durchführung einer Ausbildungseinheit und aus einem Prüfungsgespräch.
Schriftlicher Entwurf der praktischen Durchführung bzw. Präsentation:
Zur Vorbereitung der praktischen Prüfung ist von Ihnen ein schriftlicher Entwurf selbständig auszuarbeiten. Dieser Entwurf ist am Tag der schriftlichen Prüfung (oder ggf. eher) der IHK in 3-facher Ausfertigung auszuhändigen. Mindestinhalte des Entwurfes sind:
Schriftlicher Entwurf der praktischen Durchführung bzw. Präsentation:
Zur Vorbereitung der praktischen Prüfung ist von Ihnen ein schriftlicher Entwurf selbständig auszuarbeiten. Dieser Entwurf ist am Tag der schriftlichen Prüfung (oder ggf. eher) der IHK in 3-facher Ausfertigung auszuhändigen. Mindestinhalte des Entwurfes sind:
- Deckblatt zum Thema und Berufsbild,
- Beschreibung/Charakterisierung einer Ausbildungssituation,
- Beschreibung und Analyse der Aufgaben- bzw. Problemstellung,
- Angabe der Zielformulierung, (Gesprächsziel, Erwartungen an die Mitarbeiter, nach Ausbildungsordnung zu vermittelnden berufsspezifischen Fachqualifikationen, …),
- Lösungsalternativen und Begründung der eigenen Lösung.
Die praktische Durchführung bzw. Präsentation erfolgt gemäß der Planung Ihres schriftlichen Entwurfs und soll möglichst frei vorgetragen werden.
Die Ausarbeitung sollte 8-10 DIN A 4 Seiten, ohne Anhang (z. B. Informations- oder Arbeitsblätter), nicht überschreiten. Bedenken Sie bitte, dass für Ihren Entwurf nicht der Umfang oder die betriebliche Bedeutung des Themas entscheidend sind, sondern die arbeitspädagogischen Inhalte in die Bewertung einfließen.
Prüfungstermine
Nachfolgend finden Sie die Prüfungstermine für die Ausbildereignungsprüfung. Wir bitten Sie zu beachten, dass sich diese verschieben bzw. auch entfallen können.
Änderungen werden von uns hier rechtzeitig aktualisiert bzw. bekanntgegeben.
Termine schriftlich + (praktisch) | Anmeldeschluss |
02.04.2025 (12.04. oder 26.04.2025) | 19.02.2025 |
13.05.2025 (17.05. oder 24.05.2025) | 01.04.2025 |
03.06.2025 (14.06. oder 21.06.2025) | 22.04.2025 |
02.07.2025 (12.07. oder 19.07.2025) | 21.05.2025 |
02.09.2025 (13.09. oder 20.09.2025) | 22.07.2025 |
07.10.2025 (18.10. oder 25.10.2025) | 26.08.2025 |
04.11.2025 (15.11. oder 22.11.2025) | 23.09.2025 |
02.12.2025 (06.12. oder 13.12.2025) | 21.10.2025 |
Anmeldung
Die Anmeldung können Sie über das Fortbildungs-Infocenter (FOBI) vornehmen.
Übersicht Veranstalter Vorbereitungslehrgang
Eine Übersicht der Veranstalter, die zur Vorbereitung auf die Prüfung Kurse durchführen, finden Sie unter: