Gefahrgutbeauftragte
Prüfungsinformationen
Es gibt drei Arten von Prüfungen: Grundprüfung, Ergänzungsprüfung, Verlängerungsprüfung. Die Prüfung findet ausschließlich schriftlich statt, die verwendeten Fragebögen sind bundeseinheitlich.
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung
Grundprüfung:
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Grundprüfung nur zugelassen, wenn er/sie das Original einer vom Veranstalter ausgestellten Lehrgangsbestätigung über die Teilnahme an einer Schulung für mindestens den/die gleichen Verkehrsträger vorlegt, für den/die die Prüfung abgenommen werden soll.
Ergänzungsprüfung:
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Ergänzungsprüfung nur zugelassen, wenn er/sie einen gültigen Schulungsnachweis gemäß § 4 oder § 7 Abs. 3 GbV und das Original einer vom Veranstalter ausgestellten Lehrgangsbestätigung über die Teilnahme an einer Schulung für den/die Verkehrsträger vorlegt, für den/die die Prüfung abgenommen werden soll.
Verlängerungsprüfung:
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Verlängerungsprüfung nur zugelassen, wenn er/sie einen gültigen Schulungsnachweis gemäß § 4 oder § 7 Abs. 3 GbV für mindestens den/die gleichen Verkehrsträger vorlegt, für den/die die Prüfung abgenommen werden soll und der Prüfungstermin innerhalb der Geltungsdauer des Schulungsnachweises liegt.