Zulassung

Externe Zulassung

Nach § 45 Absatz 2 und 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 11 Absatz 2 und 3 der Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Magdeburg.
Merkblatt
Nicht nur Auszubildende können an der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen teilnehmen, sondern auch Personen ohne Ausbildung aufgrund vorangegangener beruflicher Tätigkeit.
Sie können zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn:
  • Sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem Sie die Prüfung ablegen möchten. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.
  • Sie Soldat/-in auf Zeit bzw. ehemalige/r Soldat/-in sind. Dazu muss das Bundesministerium für Verteidigung oder die Ihnen bestimmte Stelle bescheinigen, dass Sie berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, welche die Zulassung rechtfertigen.
Für die Antragstellung stellt die Industrie- und Handelskammer Magdeburg das entsprechende Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 287 KB) bereit. Der Antrag muss im Original und die Berufsnachweise in beglaubigter Kopie zugesandt werden.
Der Antrag auf Zulassung externer Prüfungsteilnehmer/-innen ist vom Antragsteller unter Beachtung des jeweiligen Anmeldeschlusses zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer Magdeburg zu stellen.
Der Antrag auf Zulassung externer Prüfungsteilnehmer/-innen muss
  • für die Frühjahrsprüfung bis spätestens 30. September des Jahres (nur Abschlussprüfung Teil 1 Metall- u. Elektroberufe und Kaufmann /-frau für Büromanagement)
  • für die Herbstprüfung bis spätestens 31. März des Jahres (nur Abschlussprüfung Teil 1 Kaufmann /-frau für Büromanagement)
  • für die Sommerprüfung bis spätestens 10. Januar des Jahres
  • für die Winterprüfung bis spätestens 25. Juli des Jahres
bei der Industrie- und Handelskammer Magdeburg, Geschäftsbereich Berufsbildung, Alter Markt 8, 39104 im Original Magdeburg eingereicht werden.