ZWEIJÄHRIGE UND DREIJÄHRIGE BAUBERUFE

Neuordnung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft

Information für die Praxis

Neuordnung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft

Neue Technologien, die zunehmende Digitalisierung und neue Verfahrensweisen in der Bauwirtschaft werden ab August 2026 in einer neuen Ausbildungsverordnung berücksichtigt werden. Die derzeit geltende Ausbildungsverordnung wurde im Jahr 1999 erlassen und ist inhaltlich mittlerweile veraltet.

Geltungsbereich

Folgende Bauberufe mit PAL-Prüfungen sind von der Neuordnung betroffen:
Zweijährig:
  • Hochbaufacharbeiter/-in (Schwerpunkte Mauerarbeiten und Beton- und Stahlbetonbauarbeiten)
  • Ausbaufacharbeiter/-in (Schwerpunkte Zimmererarbeiten und Trockenbauarbeiten)
  • Tiefbaufacharbeiter/-in (Schwerpunkte Straßenbauarbeiten, Leitungsbauarbeiten für Infrastrukturtechnik, Kanalbauarbeiten für Infrastrukturtechnik und Gleisbauarbeiten)
Dreijährig:
  • Maurer/-in
  • Beton- und Stahlbetonbauer/-in
  • Zimmerer/-in
  • Trockenbaumonteur/-in
  • Straßenbauer/-in
  • Leitungsbauer/-in für Infrastrukturtechnik (bisher Rohrleitungsbauer/-in)
  • Kanalbauer/-in für Infrastrukturtechnik (bisher Kanalbauer/-in)
  • Gleisbauer/-in
Für die 16 dreijährigen Ausbildungsberufe wurde die gestreckte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung eingeführt. Auszubildende werden durch die neue Prüfungsform motiviert, auch schon im Prozess der Ausbildung Leistungen zu zeigen, die in die Endnote mit einfließen. Für die Prüferinnen und Prüfer verringert sich der Prüfungsaufwand, weil keine Zwischenprüfung mehr durchgeführt wird.
Die drei zweijährigen Ausbildungsberufe wurden mit dem sogenannten Anrechnungsmodell ausgestattet. Das erhöht die Durchlässigkeit der zweijährigen Berufe und sichert die Anschlussfähigkeit an die dreijährigen Berufe.
Die umfassende Revision der Ausbildungsinhalte wurde insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und der Digitalisierung durchgeführt.